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Rotlichtverstoß – Leistungskürzung durch Versicherung bei Unfall

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsrechtsiegen.de

Rotlichtverstoß und Versicherungskündigung: Ein juristisches Dilemma
Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen können unterschiedliche rechtliche Fragen auftreten, insbesondere wenn es um die Rolle von Versicherungen geht. Ein zentrales Thema in diesem Kontext ist die Frage, inwieweit eine Versicherung ihre Leistungen kürzen kann, insbesondere bei einem mutmaßlichen Rotlichtverstoß des Versicherten. Dabei spielen sowohl der bestehende Versicherungsvertrag als auch die genauen Umstände des Unfalls eine entscheidende Rolle. Die Schadensfeststellung und die daraus resultierenden Ansprüche auf Schadensersatz sind ebenso von Bedeutung. In solchen Fällen kann es zu einer Klage kommen, bei der geklärt wird, inwieweit die Haftpflichtversicherung zur Zahlung verpflichtet ist und ob der Versicherte seine vertraglichen Pflichten erfüllt hat.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 10 C 262/14   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Gericht entschied, dass zum Zeitpunkt des Unfalls ein gültiges Versicherungsverhältnis zwischen den Parteien bestand und die Versicherung nicht berechtigt war, ihre Leistung aufgrund eines mutmaßlichen Rotlichtverstoßes der Klägerin über 50% hinaus zu kürzen.

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Streitpunkt: Schadensersatzforderung nach einem Verkehrsunfall.
Die Versicherung hatte versucht, den Vertrag zu kündigen, aber die Kündigung erreichte die Klägerin nicht.
Zum Zeitpunkt des Unfalls bestand ein Versicherungsverhältnis zwischen den Parteien.
Die Klägerin behauptet, bei Grünlicht in den Kreuzungsbereich eingefahren zu sein.
Die Versicherung argumentierte, dass kein Versicherungsverhältnis bestand und die Klägerin den Unfall durch einen Rotlichtverstoß grob fahrlässig verursacht habe.
Das Gericht fand keine ausreichenden Beweise für einen Rotlichtverstoß der Klägerin.
Die Versicherung wurde verurteilt, der Klägerin 1.680,89 € sowie zusätzliche Kosten zu zahlen.
Die Klägerin hat Anspruch auf Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 255,85 €.

Unfall an der Kreuzung: Wer trägt die Schuld?[…]


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