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Hochzeits-DJ weicht von Musikvorgaben ab –  Minderung der Vergütung

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Vertragsbruch des Hochzeits-DJs: Minderung der Vergütung gerechtfertigt
Die Organisation und Durchführung einer Hochzeitsfeier erfordert zahlreiche Überlegungen und Entscheidungen, von denen die musikalische Untermalung eine zentrale Rolle spielt. Ein Hochzeits-DJ wird oft beauftragt, um die passende Atmosphäre zu schaffen und die Gäste zu unterhalten. Dabei geht es nicht nur um das bloße Abspielen von Musik, sondern auch um die Berücksichtigung individueller Wünsche und Vorstellungen des Brautpaars und der Gäste. Im Rahmen eines Werkvertrags werden oft spezifische Musikvorgaben gemacht, die der DJ zu beachten hat. Doch was passiert, wenn der DJ von diesen Vorgaben abweicht? Kann das Brautpaar in solch einem Fall eine Minderung der Vergütung verlangen? Dies sind zentrale Fragen, die sich rund um das Thema „Hochzeits-DJ und seine gestalterischen Freiheiten“ drehen. Dabei spielen Begriffe wie Musikwunschliste, Musikanlage, Musikwunschkarten, Musikauswahl und die Rolle des Hochzeits-Moderators eine entscheidende Rolle. In der folgenden Analyse wird untersucht, wie das Recht auf solche Situationen reagiert und welche Rechte und Pflichten sowohl dem DJ als auch dem Brautpaar zustehen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 10 C 191/21 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Der Hochzeits-DJ hat in einigen Bereichen nicht vertragsgemäß gehandelt, was zu einer Minderung seines Honorars um 30% führte.

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Der Hochzeits-DJ hatte gestalterische Freiheiten, war jedoch durch Musikwünsche der Gäste und eine Musikwunschliste des Brautpaars eingeschränkt.
Der DJ hat Musikwunschkarten verteilt, jedoch nicht wie vereinbart auf den Tischen, sondern auf einer Theke.
Der DJ wich von der traditionellen Reihenfolge bei der Eröffnung des Buffets ab, ohne Rücksprache mit dem Brautpaar.
Es gab Unstimmigkeiten bezüglich der Lautstärke der Musikanlage und der Platzierung von Familienmitgliedern und Trauzeugen auf der Tanzfläche.
Das Gericht stellte fest, dass der DJ in einigen Bereichen mangelhaft gearbeitet hat.
Das Honorar des DJs wurde um 30% gekürzt, was zu einem noch zu zahlenden Betrag von 596,79 € ([…]


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