Internationale Erbschaft: Gültigkeit von Ausschlagungen über Grenzen hinweg
Im Erbrecht gibt es zahlreiche Aspekte, die bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zu beachten sind. Ein zentrales Thema ist die Frage, wie Erbschaftsausschlagungen, die vor einem ausländischen Nachlassgericht erklärt werden, in einem anderen Land anerkannt werden. Hierbei spielt die internationale Zuständigkeit der Gerichte eine entscheidende Rolle. Die EuErbVO, eine Verordnung, die die Zuständigkeiten und Anerkennung von Entscheidungen im Erbrecht innerhalb der EU regelt, bietet hierbei wichtige Leitlinien. Doch was passiert, wenn die Ausschlagung in einem Drittstaat, also außerhalb der EU, erfolgt? Und wie wirken sich solche Entscheidungen auf das Nachlassverfahren aus? Diese Fragen sind nicht nur für Juristen von Bedeutung, sondern auch für Erben, die vor der Entscheidung stehen, eine Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen. Es geht um die Wechselwirkung zwischen verschiedenen Rechtssystemen und die daraus resultierenden Herausforderungen im Erbschaftsrecht.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die in der Schweiz abgegebenen Ausschlagungserklärungen bezüglich einer Erbschaft sind in Deutschland nicht rechtswirksam, da sie nicht direkt beim deutschen Nachlassgericht abgegeben wurden.
Zentrale Punkte aus dem Urteil:
Deutsche Gerichte sind international zuständig, wenn sie auch örtlich zuständig sind, insbesondere in Erbschaftsausschlagungsangelegenheiten.
Eine Weiterleitung der Ausschlagungserklärung ohne das Wissen der Ausschlagenden ist nicht gleichzusetzen mit einer Abgabe vor dem zuständigen Gericht.
Art. 13 EuErbVO erlaubt die Abgabe der Ausschlagungserklärung nach der jeweiligen Ortsform, jedoch nicht die Entgegennahme durch Drittstaaten wie die Schweiz.
Der Erbscheinsantrag des Beteiligten KDB wurde abgelehnt.
Die Witwe und die Kinder des Verstorbenen gelten als gesetzliche Erben, da sie die Erbschaft nicht wirksam ausgeschlagen haben.
Die Ausschlagung muss gegenüber dem deutschen Nachlassgericht erklärt werden.
Die Weiterleitung der Ausschlagungserklärungen durch das Schweizer Gericht an das deutsche Nachlassgericht ist[…]