Verjährung im Bußgeldverfahren: Unterbrechung durch polizeiliche Vernehmungsanordnung
Die Verfolgungsverjährung spielt eine zentrale Rolle im Ordnungswidrigkeitenrecht und kann dazu führen, dass ein Bußgeldbescheid nicht mehr durchgesetzt werden kann. Eine zentrale Frage dabei ist, welche Handlungen diese Verjährung unterbrechen können. Insbesondere die polizeiliche Vernehmungsanordnung des Betroffenen steht hierbei im Fokus. Es geht um die rechtliche Bewertung solcher Unterbrechungshandlungen und deren Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Verfahrens. Dieses Thema berührt sowohl Verkehrssünder als auch die allgemeine Straßenverkehrsordnung und hat weitreichende Konsequenzen für die Rechtsdurchsetzung. Es ist daher von großer Bedeutung, die genauen Voraussetzungen und Folgen einer solchen Unterbrechung zu verstehen.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 OWi 4286 Js 5892/15 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Verfahren wurde aufgrund eines Verfahrenshindernisses (Verjährung) eingestellt, und die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen werden von der Staatskasse getragen.
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Bußgeldbescheid wurde gegen den Betroffenen ausgestellt, weil er die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hatte.
Der Betroffene legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Das Hauptproblem war die Verfolgungsverjährung und die ordnungsgemäße Unterbrechung dieser Verjährung.
Die Ladung des Betroffenen durch die PI Landstuhl unterbrach die Verjährung.
Einwände gegen die Unterbrechung der Verjährung, wie die nicht ordnungsgemäße Beauftragung der PI Landstuhl und das fehlende Handzeichen, wurden zurückgewiesen.
Der Anhörungsbogen konnte die Verjährung nicht unterbrechen, da die Verjährungsfrist bereits abgelaufen war.
Nach der ersten Unterbrechungshandlung wurde keine weitere Unterbrechungshandlung fristgerecht vorgenommen, insbesondere wurde der Bußgeldbescheid nicht rechtzeitig zugestellt.
Das Gericht entschied, dass das Verfahren wegen Verjährung eingestellt wird und die Kosten trägt die Staatskasse.
Bußgeldbescheid: Ein Verst[…]