Rechtsprechung zur FluggastrechteVO: Gericht urteilt für Klägerin in Annullierungsfall
Bei der Durchsetzung von Rechten im Luftverkehr stößt man häufig auf die FluggastrechteVO, die Regelungen für Ausgleichszahlungen bei Flugannullierungen oder erheblichen Verspätungen vorsieht. Ein zentrales Thema in diesem Kontext ist die Frage, unter welchen Umständen ein Luftverkehrsunternehmen verpflichtet ist, eine Ausgleichszahlung zu leisten und wann es sich auf sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ berufen kann, um dieser Verpflichtung zu entgehen. Dabei spielen sowohl die konkreten Gründe für die Annullierung oder Verspätung des Fluges als auch die Rechtsprechung zur FluggastrechteVO eine entscheidende Rolle. Ein weiterer Aspekt ist die Frage, inwieweit wirtschaftliche Entscheidungen des Luftfahrtunternehmens, wie beispielsweise die Vermeidung von Verspätungen des Vorfluges, die Pflicht zur Zahlung beeinflussen können. Insgesamt geht es um das Spannungsfeld zwischen den Rechten der Fluggäste und den betrieblichen Herausforderungen der Fluggesellschaften.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Gericht entschied, dass die Annullierung des Fluges nicht auf „außergewöhnlichen Umständen“ beruhte, sondern auf einer wirtschaftlichen Entscheidung des Luftfahrtunternehmens. Die Klägerin hat Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Annullierung des Fluges: Ein Flug von Berlin nach Marseille wurde annulliert, wodurch ein Passagier betroffen war.
Informationszeitpunkt: Der Passagier wurde weniger als 7 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert.
Rechtsabtretung: Der Passagier trat seine Rechte an die Klägerin ab, die daraufhin die Beklagte zur Zahlung aufforderte.
Verspätete Landung: Die Annullierung erfolgte aufgrund der verspäteten Landung eines Vorflugs in Berlin.
Nachtflugverbot: Aufgrund der Verspätung wäre ein Rückflug von Marseille nach Berlin am selben Tag nicht möglich gewesen.
Wirtschaftliche Entscheidung: Das Gericht stellte fest, dass die Annullierung auf einer wirtschaftlichen Entscheidung […]