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Notarkosten bei vorzeitiger Beendigung des Beurkundungsverfahrens

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Der Fall, der vor dem Landgericht Offenburg verhandelt wurde, dreht sich um die Kostenrechnungen eines Notars und die Frage, ob diese inhaltlich korrekt sind. Die Antragsteller, die im Zuge eines Immobilienkaufs mit dem Notar in Kontakt kamen, bestritten die Richtigkeit der ihnen vorgelegten Gebührenrechnungen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 OH 1/22  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Gericht hat entschieden, dass die Notarkosten bei vorzeitiger Beendigung des Beurkundungsverfahrens und die Gebühren für die Beurkundung eines Kaufvertrags und eines gegenseitigen Vorkaufsrechts gerechtfertigt sind.

Wichtigste Punkte zum Urteil:

Notarkosten: Es geht um die Richtigkeit der Gebührenrechnungen eines Notars bezüglich eines Kaufvertrags und eines gegenseitigen Vorkaufsrechts.
Beurkundung: Der Kaufvertrag wurde am 13.12.2021 beurkundet mit einem vereinbarten Kaufpreis von € 925.000,00.
Vorkaufsrecht: Die Käufer vereinbarten zusätzlich ein gegenseitiges Vorkaufsrecht für den jeweils erworbenen Miteigentumsanteil.
Gebühren: Der Notar berechnete die Gebühren für das Vorkaufsrecht und den Kaufvertrag jeweils mit einem Gebührensatz von 2,0.
Teilungserklärung: Die Antragsteller planten ursprünglich, das Grundstück zu teilen, was jedoch nicht beurkundet wurde.
Rechnungen: Die Antragsteller waren der Meinung, dass die Gebührenrechnungen des Notars nicht korrekt waren.
Gerichtliche Entscheidung: Das Gericht entschied, dass die Gebührenrechnungen des Notars korrekt waren und wies den Antrag der Antragsteller zurück.
Begründung: Die Gebühren sind Wertgebühren und nicht Aufwandsgebühren. Der Notar hatte das Recht, den Gebührensatz von 2,0 in Ansatz zu bringen.

Hintergrund des Falles: Kaufvertrag und Vorkaufsrecht
Im Kern des Falles geht es um die Beurkundung eines Kaufvertrags und die damit verbundenen Notarkosten. Die Antragsteller hatten ein Grundst?[…]


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