Trunkenheitsfahrt mit Unfall: Gericht verzichtet auf Fahrerlaubnisentzug
Das Amtsgericht Tiergarten hat in einem bemerkenswerten Fall, Aktenzeichen (315 Cs) 3023 Js 2034/16 (254/16), vom 20.04.2017, einen 66-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20,00 € verurteilt. Der Angeklagte, der zuvor als Kraftfahrer tätig war und nun Altersrentner ist, hat monatliche Einkünfte von rund 940 Euro und ist bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Amtsgericht Tiergarten hat einen 66-jährigen Mann, der unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursachte, zu einer Geldstrafe verurteilt, ihm jedoch die Fahrerlaubnis nicht entzogen, da er positive Schritte zur Verhaltensänderung und Rehabilitation unternommen hat.
Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20,00 € verurteilt.
Zum Zeitpunkt des Unfalls hatte der Angeklagte 3,12 Promille Alkohol im Blut.
Der Angeklagte hat nach dem Vorfall seinen Alkoholkonsum selbstständig aufgegeben und eine verkehrspsychologische Einzelberatung erfolgreich abgeschlossen.
Er hat sich intensiv mit den Ursachen seines Trinkverhaltens und seiner Trunkenheitsfahrt auseinandergesetzt.
Das Gericht hat die individuellen Umstände und Bemühungen des Angeklagten zur Besserung berücksichtigt.
Trotz des Regelbeispiels für die Entziehung der Fahrerlaubnis wurde dem Angeklagten die Fahrerlaubnis nicht entzogen, da er positive Schritte zur Verhaltensänderung unternommen hat.
Der Angeklagte hat seit dem Vorfall keinen Alkohol mehr konsumiert und hat sich positiv verändert, sowohl in seiner Familie als auch in seinem sozialen Umfeld.
Das Gericht hat entschieden, dass die verhängte Geldstrafe ausreicht, um dem Angeklagten sein Fehlverhalten vor Augen zu führen und hat von weiteren Strafen abgesehen.
Hintergrund der Trunkenheitsfahrt
Der Fall dreht sich um eine Trunkenheitsfahrt, bei der de[…]