Unfall auf Autobahn: Schadensersatzansprüche nach Ladungsverlust
Ein Vorfall auf der Autobahn, bei dem ein PKW durch herunterwehende Ladung eines LKW beschädigt wurde, führte zu einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Borken. Die Klägerin, Eigentümerin des beschädigten PKWs, machte Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte, die Eigentümerin des LKW, geltend. Der Kern des Falles dreht sich um die Frage, ob die Beklagte für die durch den Ladungsverlust verursachten Schäden haftbar gemacht werden kann.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Amtsgericht Borken entschied, dass ein LKW, dessen Ladung bei der Fahrt herunterwehte und einen PKW beschädigte, für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann.
Wichtigste Punkte zum Urteil:
Vorfall auf der Autobahn A xx am 16.07.2012, bei dem die Ladung eines LKW einen PKW beschädigte.
Die Klägerin, Besitzerin des PKW, forderte Schadensersatz von insgesamt 4195,86 EUR von der Beklagten, der LKW-Besitzerin.
Ein Versäumnisurteil vom 06.02.2013 wurde zugunsten der Klägerin erlassen, gegen das die Beklagte Einspruch einlegte.
Ein Sachverständigengutachten bestätigte, dass die Ladung des LKW bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h von der Ladefläche wehen kann und andere Fahrzeuge beschädigen kann.
Das Gericht entschied, dass die Klägerin einen Schadensersatzanspruch von 3850,86 EUR gegen die Beklagte hat.
Die Beklagte hätte den Ladungsverlust durch Sicherheitsmaßnahmen, wie das Anbringen einer Deckplane, verhindern können.
Kein Anspruch auf Ersatz eines merkantilen Minderwertes des Fahrzeugs für die Klägerin, da das Fahrzeug älter als sechs Jahre war und über 120.000 km Laufleistung hatte.
Das Urteil betont die Verantwortung von Fahrzeugeigentümern, insbesondere LKW-Betreibern, ihre Ladung ordnungsgemäß zu sichern.
Der Unfallhergang und erste Reaktionen