Bußgeldverfahren in Baden-Baden: Recht auf Akteneinsicht und Überprüfung der Messung
In einem kürzlich ergangenen Beschluss des Amtsgerichts Baden-Baden wurde ein bedeutendes Urteil in Bezug auf das Recht der Betroffenen auf Akteneinsicht und Überprüfung von Messungen in Bußgeldverfahren gefällt. Der Fall dreht sich um eine Betroffene, gegen die das Regierungspräsidium Karlsruhe ein Bußgeld von 180,00 EUR wegen eines Abstandsverstoßes auf der BAB5 in Sinzheim verhängt hatte. Die Betroffene legte über ihre Verteidigerin Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und forderte die Vorlage bestimmter Beweismittel und Unterlagen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Amtsgericht Baden-Baden hat entschieden, dass Betroffene in Bußgeldverfahren das Recht haben, das Originalmessvideo in unkomprimierter Form und Informationen über das verwendete Messmodul einzusehen.
Amtsgericht Baden-Baden hat einen Beschluss zum Recht auf Akteneinsicht in Bußgeldverfahren gefasst.
Betroffene wurde mit einem Bußgeld von 180,00 EUR wegen eines Abstandsverstoßes belegt.
Die Verteidigung forderte Einsicht in das Messvideo in Originalversion und Informationen zum Select-Modul.
Bußgeldbehörde lehnte die Herausgabe ab, was zur gerichtlichen Entscheidung führte.
Das Gericht bestätigte das Recht der Betroffenen, das Originalmessvideo und Informationen über das Messmodul einzusehen.
Es wurde betont, dass Betroffene das Recht haben, die Messung durch einen privaten Sachverständigen überprüfen zu lassen.
Anträge auf Vorlage von Wartungs-, Instandsetzungs- und Eichunterlagen wurden abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens werden von der Staatskasse getragen.
Kernfrage: Recht auf Einsicht in Beweismittel?
Im Kern des Falles stand die Frage, inwieweit die Betroffene das Recht hat, bestimmte Beweismittel und Unterlagen einzusehen, insbesondere das Messvideo in der unkomprimierten Originalversion und Informationen über das bei der Messung verwendete Select-Modul. Die Bußgeldbehörde le[…]