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Anwendung Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

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Jugendliche Hacker: Einbruch in ein Gymnasium und Diebstahl von Abituraufgaben
In einem bemerkenswerten Fall, der vor dem Amtsgericht Bamberg verhandelt wurde, standen drei Angeklagte im Mittelpunkt eines komplexen Verbrechens, das sowohl physische Einbrüche als auch digitales Hacking umfasste. Die Angeklagten, die kurz vor ihrer Volljährigkeit standen und noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hatten, drangen wiederholt in ein Gymnasium ein, um Abituraufgaben zu stehlen und Daten auszuspähen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 12 Ls 2103 Js 7157/20 jug  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Jugendstrafrecht kann auf Heranwachsende angewendet werden, die kurz vor der Volljährigkeit stehen, keine abgeschlossene Berufsausbildung haben und noch im Elternhaus leben.

Anwendung des Jugendstrafrechts: Bei Heranwachsenden, die fast volljährig sind und bestimmte Kriterien erfüllen, kann das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.
Tatverlauf: Die Angeklagten nutzten einen nachgemachten Generalschlüssel, um in die Schule einzudringen und Daten sowie Abituraufgaben zu stehlen.
Zugriff auf Daten: Ein Angeklagter fand Passwortlisten und andere wichtige Dokumente auf einem PC und speicherte diese auf einem USB-Stick.
Ziel der Diebstähle: Hauptziel war es, die Abituraufgaben für das Jahr 2020 zu finden, zu kopieren und wieder unbemerkt zurückzulegen.
Sachschäden: Bei ihren Aktionen verursachten die Angeklagten mehrere Sachschäden, insbesondere durch das Aufbrechen von Möbeln und Tresoren.
Strafzumessung: Trotz der Schwere der Taten und der gezeigten kriminellen Energie wurde das Jugendstrafrecht als angemessen erachtet.
Begründung des Urteils: Das Gericht berücksichtigte die Geständnisse der Angeklagten, ihre bisherige strafrechtliche Unbescholtenheit und ihre positive Entwicklung.
Rechtsmittel: Es wird darauf hingewiesen, dass gegen Gerichtsentscheidungen Rechtsmittel eingelegt werden können

Einbruchsdetails und digitale Spionage


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