Die Folgen eines Verkehrsunfalls: Eine rechtliche Analyse
Am 6. Februar 2013 fällte das LG Aachen ein Urteil (Az.: 11 O 189/12), das sich intensiv mit den komplexen Einzelheiten eines Verkehrsunfalls beschäftigte.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 O 189/12 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Das LG Aachen hat in einem Urteil vom 06.02.2013 über die Nutzungsausfallentschädigung nach einem Verkehrsunfall entschieden, bei dem die Schadensregulierung verweigert wurde. Die Beklagten wurden verurteilt, dem Kläger verschiedene Beträge zu zahlen.
Der Fall betrifft einen Verkehrsunfall vom 05.03.2010 zwischen einem PKW Ford Escort (Kläger) und einem PKW BMW (Beklagter).
Das klägerische Fahrzeug stand zum Zeitpunkt des Unfalls, als es vom Beklagtenfahrzeug touchiert wurde.
Der Kläger ließ den Schaden an seinem Fahrzeug erst am 5.10.2010 begutachten, da ihm die finanziellen Mittel fehlten.
Es wurde ein wirtschaftlicher Totalschaden am klägerischen Fahrzeug festgestellt.
Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von insgesamt 14.775,96 EUR.
Die Beklagten müssen dem Kläger verschiedene Beträge zahlen, einschließlich der Kosten für das Gutachten und entgangenen Gebrauchsvorteile für 565 Tage.
Die Beklagten haben die Schadensregulierung trotz mehrfacher Aufforderung verweigert.
Das Urteil basiert hauptsächlich auf dem Gutachten des Sachverständigen Dr.-Ing. N vom 22.03.2012.
Hintergrund des Falles
(Symbolfoto: Studio Romantic /Shutterstock.com)
Die Parteien stritten über die Konsequenzen eines Verkehrsunfalls, der am 5. März 2010 stattfand. Der Kläger war Eigentümer eines PKW Ford Escort, während der Beklagte zu 1) zum Zeitpunkt des Unfalls Fahrer eines PKW BMW war, der bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversichert war.
Der Unfallhergang
Am besagten Tag gegen 14:20 Uhr fuhr der Beklagte zu 2) die M-Straße in C hinunter. Beim Versuch, sein Fahrzeug auf[…]