Verkehrsunfall beim Einfahren in eine Parklücke: Haftung und Schadensregulierung
Am 17. Februar 2010 ereignete sich in Mettmann auf der H-Straße ein Verkehrsunfall, der zu einem langwierigen Rechtsstreit führte. Ein VW Touran, gefahren vom Kläger, und ein Volvo, gesteuert vom Beklagten zu 2), kollidierten im Bereich des Hauses Nr. 8. Der Kern des Disputs: Der Volvo-Fahrer versuchte, in eine Parklücke einzufahren und stieß dabei mit der linken vorderen Ecke seines Fahrzeugs gegen den hinteren rechten Bereich des VW Touran.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Verkehrsunfall in Mettmann: VW Touran und Volvo kollidieren beim Einfahren in eine Parklücke.
Kläger fordert Schadensersatz und vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten von den Beklagten.
Amtsgericht Mettmann weist Klage ab; Kläger geht in Berufung.
Sachverständiger Dipl.-Ing. O stellt kompatible Schäden am VW Touran fest, die durch den Volvo verursacht wurden.
Landgericht Wuppertal entscheidet zugunsten des Klägers und ändert das Urteil des Amtsgerichts teilweise.
Kläger hat Anspruch auf Schadensersatz, Erstattung für Schadensgutachten und eine Auslagenpauschale.
Urteil des Landgerichts Wuppertal ist vorläufig vollstreckbar.
Die rechtliche Auseinandersetzung
(Symbolfoto: hxdbzxy /Shutterstock.com)
Der Kläger verlangte aufgrund des Unfalls von den Beklagten als Gesamtschuldnern einen Schadensersatz in Höhe von 1.258,67 € sowie vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten von 207,42 €. Das Amtsgericht Mettmann wies die Klage jedoch ab, woraufhin der Kläger in Berufung ging. Das rechtliche Problem lag in der Beweisführung: Konnte nachgewiesen werden, dass der Schaden am VW Touran durch den Volvo verursacht wurde?
Beweislage und Herausforderungen
Ein Sachverständiger, Dipl.-Ing. O, wurde beauftragt, die Schäden an beiden Fahrzeu[…]