Landgericht Wuppertal Urteil: Verkehrsunfall und Vorfahrtsverletzung
Am 22. April 2014 fällte das Landgericht Wuppertal unter dem Aktenzeichen 4 O 106/13 ein bemerkenswertes Urteil, das die Komplexität von Verkehrsunfällen und die damit verbundenen rechtlichen Implikationen beleuchtet.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Verkehrsunfall mit Beteiligung von zwei Fahrzeugen: Mercedes Benz Cabriolet und BMW 328 i.
Vorfahrtsverletzung durch die Beklagte zu 2) beim Einfahren in eine Kreuzung.
Kläger beging einen Rotlichtverstoß und überschritt leicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Kollision zwischen den beiden Fahrzeugen im Kreuzungsbereich.
Sachverständigengutachten bestätigt die Darstellung des Klägers bezüglich des Unfallhergangs.
Gerichtliche Entscheidung: Haftungsverteilung im Verhältnis 2/3 zu 1/3 zulasten der Beklagten.
Kläger kann sich auf die Wertermittlung des Sachverständigen verlassen, bezüglich der Schadenshöhe.
Hintergrund des Falles
(Symbolfoto: Vadim Petrakov /Shutterstock.com)
Am 18. Dezember 2012 ereignete sich in der Stadt X ein Verkehrsunfall. Ein Mercedes Benz Cabriolet, gefahren von der Beklagten zu 2), kollidierte mit einem BMW 328i, der vom Kläger gesteuert wurde. Der Unfall ereignete sich an einer Kreuzung, an der sich mehrere Fahrspuren in verschiedene Richtungen verzweigen. Die zentrale Frage des Falles war, wer die Vorfahrt hatte und ob Verkehrsregeln verletzt wurden.
Die Klage
Der Kläger behauptete, dass die Beklagte zu 2) sein vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug übersehen hatte. Er konnte nicht mehr rechtzeitig abbremsen, was zur Kollision führte. Der Kläger forderte Schadensersatz in Höhe von 5.712,56 € zuzüglich Zinsen und die Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanw[…]