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Verkehrsunfall – Auffahrt auf Fahrzeug mit Schwangeren

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

Kläger verlangt hohes Schmerzensgeld und Ersatz eines Haushaltsführungsschadens
In einem Fall vor dem Landgericht Wuppertal verlangte der Kläger für seine Ehefrau, die bei einem Auffahrunfall verletzt wurde, ein hohes Schmerzensgeld und Ersatz eines Haushaltsführungsschadens. Seine Ehefrau war Beifahrerin in einem PKW, der von hinten von dem Fahrzeug des Beklagten aufgefahren wurde. Die Ehefrau des Klägers war zum Unfallzeitpunkt im 5. Monat schwanger.

In der Folge des Unfalls litt die Ehefrau unter starken Rückenschmerzen, die mehrere Wochen anhielten. Aufgrund der Schmerzen war sie in ihrer Bewegungsfähigkeit stark eingeschränkt und konnte den Haushalt nicht wie gewohnt führen. Sie sorgte sich außerdem um mögliche Auswirkungen auf ihre Schwangerschaft. Der Kläger verlangte für die erlittenen Schmerzen und die Sorge um das ungeborene Kind ein Schmerzensgeld von mindestens 5.000 Euro. Außerdem machte er aus abgetretenem Recht seiner Ehefrau Ersatzansprüche für einen Haushaltsführungsschaden von 2.700 Euro geltend.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 17 O 428/12 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Kläger macht Ansprüche aus Verkehrsunfall geltend: Weiteres Schmerzensgeld und Ersatz Haushaltsführungsschaden
Ehefrau des Klägers bei Auffahrunfall verletzt, war schwanger
Starke Rückenschmerzen über mehrere Wochen
Einschränkung der Bewegungsfähigkeit und Haushaltsführung
Beklagte bestreiten Kausalität zwischen Unfall und Schmerzen
Gericht sieht aufgrund Zeugen Kausalität als gegeben
Berechtigte Sorge um Folgen für Schwangerschaft zu berücksichtigen
Schmerzensgeld von 1.500 Euro angemessen, Zahlung von weiteren 700 Euro
Ersatz Haushaltsführungsschaden i.H.v. 616,50 Euro
Beklagte zu Zahlung von Schmerzensgeld und Haushaltsschaden verurteilt

Beklagte bestreiten Kausalität
(Symbolfoto: hedgehog94 /Shutterstock.com)

Die Beklagten bestritten einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Unfall und den[…]


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