Kläger verlangt hohes Schmerzensgeld und Ersatz eines Haushaltsführungsschadens
In einem Fall vor dem Landgericht Wuppertal verlangte der Kläger für seine Ehefrau, die bei einem Auffahrunfall verletzt wurde, ein hohes Schmerzensgeld und Ersatz eines Haushaltsführungsschadens. Seine Ehefrau war Beifahrerin in einem PKW, der von hinten von dem Fahrzeug des Beklagten aufgefahren wurde. Die Ehefrau des Klägers war zum Unfallzeitpunkt im 5. Monat schwanger. In der Folge des Unfalls litt die Ehefrau unter starken Rückenschmerzen, die mehrere Wochen anhielten. Aufgrund der Schmerzen war sie in ihrer Bewegungsfähigkeit stark eingeschränkt und konnte den Haushalt nicht wie gewohnt führen. Sie sorgte sich außerdem um mögliche Auswirkungen auf ihre Schwangerschaft. Der Kläger verlangte für die erlittenen Schmerzen und die Sorge um das ungeborene Kind ein Schmerzensgeld von mindestens 5.000 Euro. Außerdem machte er aus abgetretenem Recht seiner Ehefrau Ersatzansprüche für einen Haushaltsführungsschaden von 2.700 Euro geltend. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 17 O 428/12 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
- Kläger macht Ansprüche aus Verkehrsunfall geltend: Weiteres Schmerzensgeld und Ersatz Haushaltsführungsschaden
- Ehefrau des Klägers bei Auffahrunfall verletzt, war schwanger
- Starke Rückenschmerzen über mehrere Wochen
- Einschränkung der Bewegungsfähigkeit und Haushaltsführung
- Beklagte bestreiten Kausalität zwischen Unfall und Schmerzen
- Gericht sieht aufgrund Zeugen Kausalität als gegeben
- Berechtigte Sorge um Folgen für Schwangerschaft zu berücksichtigen
- Schmerzensgeld von 1.500 Euro angemessen, Zahlung von weiteren 700 Euro
- Ersatz Haushaltsführungsschaden i.H.v. 616,50 Euro
- Beklagte zu Zahlung von Schmerzensgeld und Haushaltsschaden verurteilt
Beklagte bestreiten Kausalität
Die Beklagten bestritten einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Unfall und den geltend gemachten Schmerzen und Einschränkungen. Das gezahlte Schmerzensgeld von 800 Euro sei ausreichend. Ein Haushaltsführungsschaden liege nicht vor.
Gericht stellt Kausalität fest
Das Gericht stellte nach der Beweisaufnahme fest, dass die geltend gemachten Beschwerden der Ehefrau ursächlich auf den Unfall zurückzuführen sind. Es sah den Vortrag der Ehefrau als glaubhaft an, dass die starken Rückenschmerzen unmittelbar nach dem Unfall auftraten und über mehrere Wochen andauerten. Der zeitliche Zusammenhang und die Wucht des Aufpralls sprechen für die Kausalität. Auch die Sorge um mögliche Folgen für die Schwangerschaft aufgrund des heftigen Aufpralls sei berechtigt gewesen. Diese psychische Belastung sei über die akuten Schmerzen hinausgegangen und müsse bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden.
Gericht spricht weiteres Schmerzensgeld und Haushaltsschadenersatz zu
Das Gericht hielt nach Abwägung aller Umstände ein Schmerzensgeld von 1.500 Euro für angemessen. Unter Anrechnung der geleisteten 800 Euro blieb ein Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld von 700 Euro bestehen. Weiterhin hatte die Ehefrau des Klägers einen Anspruch auf Ersatz eines Haushaltsführungsschadens. Aufgrund der Unfallfolgen war sie für mehrere Wochen in der Haushaltsführung beeinträchtigt. Das Gericht schätzte den Ersatzanspruch auf 616,50 Euro. Damit gab das Gericht der Klage bis auf einen Teilbetrag statt. Die Beklagten wurden als Gesamtschuldner zur Zahlung des weiteren Schmerzensgeldes und Ersatzes des Haushaltsschadens verurteilt….