Sittenwidrige Kaufpreisüberhöhung im Immobilienrecht
Der Wohnungskaufvertrag stellt in der Rechtspraxis einen der zentralen Verträge dar, wenn es um den Erwerb von Immobilien geht. Doch was geschieht, wenn der vereinbarte Kaufpreis sittenwidrig überhöht ist? Dieser Frage hat sich ein Gericht in einem bemerkenswerten Fall gewidmet.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 O 182/11 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Wohnungskaufvertrag kann aufgrund sittenwidriger Kaufpreisüberhöhung unwirksam sein.
Rechtsgrundlage für Sittenwidrigkeit ist §138 BGB.
Sittenwidrige Übervorteilung liegt vor, wenn auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ausgenutzt wird.
Gerichtliche Entscheidungen stützen sich oft auf Gutachten und Vergleichswerte aus der Region.
Marktanalysen und Einschätzung von Vergleichswerten sind essentiell im Immobilienbereich.
Grundbuchamt kann Eintragung eines Hausverkaufs bei Anzeichen von Sittenwidrigkeit verweigern.
Auch im Nachbarrecht und Maklerrecht können sittenwidrige Vereinbarungen auftreten.
Die Grundlagen des Falles
Sittenwidrige Kaufpreisüberhöhung im Immobilienrecht: Einblick in die rechtliche Bewertung und Folgen für Käufer und Verkäufer. (Symbolfoto: goodluz /Shutterstock.com)
Ein Verkäufer und ein Käufer schlossen einen Wohnungskaufvertrag ab. Nach Abschluss des Vertrages stellte der Käufer fest, dass der vereinbarte Kaufpreis im Vergleich zu ähnlichen Objekten in der Umgebung deutlich überhöht war. Er vermutete eine sittenwidrige Kaufpreisüberhöhung und begehrte die Rückabwicklung des Vertrages.
Die rechtliche Bewertung
Gemäß §138 BGB ist ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, […]