Rechtliche Auseinandersetzung um Schadensersatz nach Verkehrsunfall
Die vorliegende rechtliche Auseinandersetzung bezieht sich auf einen Verkehrsunfall, bei dem die Klägerin, eine damals 49-jährige Frau, durch einen rückwärtsfahrenden Pkw, welcher bei der beklagten Kraftfahrzeugversicherung haftpflichtversichert war, angefahren und verletzt wurde. Der Unfall ereignete sich am 11.07.2006. Durch den Aufprall wurde die Klägerin zu Boden geschleudert und zog sich erhebliche Verletzungen zu, darunter ein Kniegelenkstrauma mit vorderer Kreuzbandruptur, Innen- und Außenmeniskusriss sowie multiple Körperprellungen. Infolge dieser Verletzungen musste sie sich mehreren stationären Behandlungen unterziehen und erhielt verschiedene Leistungen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die Klägerin, geboren am 08.08.1957, erhebt Schadensersatzansprüche gegen eine Kraftfahrzeugversicherung aufgrund eines Verkehrsunfalls.
Bei dem Unfall wurde die Klägerin von einem rückwärtsfahrenden, bei der Beklagten haftpflichtversicherten Pkw angefahren und erlitt dabei Verletzungen, darunter ein Kniegelenkstrauma und diverse Körperprellungen.
Nach dem Unfall musste sich die Klägerin mehrfach in stationäre Behandlung begeben, darunter in verschiedene Krankenhäuser und Kliniken.
Vor dem Unfall war die Klägerin arbeitslos und bezog Leistungen. Nach dem Unfall erhielt sie verschiedene Sozialleistungen und Renten.
Die Beklagte argumentiert, dass einige der gesundheitlichen Probleme der Klägerin nicht direkt auf den Unfall zurückzuführen sind, sondern auf bereits bestehende oder altersbedingte Zustände.
Sachverständige wurden hinzugezogen, um die Verletzungen und deren Ursachen zu bewerten. Ihre Ergebnisse unterstützten teilweise die Ansichten der Beklagten.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,- € angemessen sei und wies andere Forderungen der Klägerin zurück.
Verletzungen und medizinische Behandlung