Motorradfahrer trifft auf rückwärtsfahrendes Fahrzeug: Ein rechtlicher Überblick
Ein Verkehrsunfall kann in Sekundenschnelle passieren und oft sind die rechtlichen und physischen Folgen weitreichend. Ein solcher Fall ereignete sich am 18.06.2008 um 17.37 Uhr, als ein Motorradfahrer auf der L 149 in Richtung Bernau unterwegs war. Die Straße, die an der Unfallstelle in einer Linkskurve verläuft, wurde zum Schauplatz eines unerwarteten Zwischenfalls, der zu erheblichen rechtlichen Auseinandersetzungen führte.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Unfallhergang: Motorradfahrer stürzt nach Notbremsung bei Sichtung eines rückwärtsfahrenden Pkw.
Beklagter: Wollte besseren Blickwinkel für ein Foto und fuhr deshalb rückwärts.
Hauptargument: Beklagter hätte an der Unfallstelle nicht rückwärts fahren dürfen, da er den Kurvenverlauf und herannahende Fahrzeuge nicht sehen konnte.
Mitverschulden des Klägers: Überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 5 km/h.
Gerichtliche Feststellung: Rückwärtsfahren des Beklagten war Hauptursache, da er die Situation falsch einschätzte.
Schadensersatz: Kläger erhält Schadensersatz und Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen und Sachschäden.
Schlussfolgerung: Vorsicht und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr sind essentiell, um solche Unfälle zu vermeiden.
Der Unfallhergang
Motorradfahrer erleidet Sturz bei rückwärtsfahrendem Fahrzeug: Rechtsfolgen und Vorsicht im Straßenverkehr (Symbolfoto: Sergey Watgers /Shutterstock.com)
Während der Motorradfahrer die L 149 befuhr, hatte der Beklagte Ziffer 1, dessen Fahrzeug bei der Beklagten Ziffer 2 haftpflichtversichert war, kurz zuvor die gleiche Strecke befahren. Der Beklagte, der sich im Urlaub befand, hielt nach der Linkskurve an, um ein Foto zu machen. Um eine bessere Sicht für sein Foto zu erhal[…]