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Erlöschen einer altrechtlichen Grunddienstbarkeit (Weiderecht)

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Altrechtliche Grunddienstbarkeiten und ihre Relevanz
Die Frage nach der Beständigkeit von Rechten, die sich aus historischen, sogenannten altrechtlichen Grunddienstbarkeiten ergeben, hat in jüngster Zeit erhebliche rechtliche Aufmerksamkeit erregt. Besonders im Mittelpunkt steht das Weiderecht, das es einem Grundstückseigentümer erlaubt, sein Vieh auf einem anderen Grundstück weiden zu lassen. Die rechtliche Komplexität entsteht, wenn solche Rechte im Laufe der Zeit nicht mehr ausgeübt werden und ob sie trotzdem fortbestehen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 6 O 933/19  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Erlöschen einer altrechtlichen Grunddienstbarkeit (Weiderecht) vor dem LG Traunstein.
Kläger fordert Unterlassungsansprüche gegen den Beklagten wegen Ausübung eines Weiderechts auf bestimmten Grundstücken.
Weiderecht war im Bestandsverzeichnis des herrschenden Grundstücks eingetragen, jedoch nicht im Grundbuch der dienenden Grundstücke des Klägers.
Das Weiderecht wurde zwischen 1980 und 2016 nicht ausgeübt. 2016 begann der Beklagte, das Recht wieder auszuüben.
Kläger argumentiert, das Weiderecht sei aufgrund von Nichtausübung und fehlender Eintragung im Grundbuch der dienenden Grundstücke erloschen.
Beklagter behauptet, das Recht sei durch Eintragung im Grundbuch des herrschenden Grundstücks nicht erloschen und beruft sich auf Rechtssicherheit.
Gericht entscheidet, dass nur eine Eintragung im Grundbuch desbelasteten Grundstücks die Beständigkeit des Rechts gewährleistet.

Historische Rechte und ihre Eintragung
Das LG Traunstein hat in einem Urteil (Az.: 6 O 933/19) vom 15.11.2019 einen Fall behandelt, in dem der Kläger Unterlassungsansprüche geltend machte, da der Beklagte ein Weiderecht für bestimmte Grundstücke im Gemeindegebiet von Gr. ausübte. Der Kläger war Eigentümer dieser Grundstücke, und das Weiderecht war im Bestandsverzeichnis des herrschenden Grundstück[…]


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