Rechtliche Klärung: Herausgabeanspruch einer Mietwohnung
Die rechtliche Auseinandersetzung um den Herausgabeanspruch einer Mietwohnung hat in jüngster Zeit erhebliche Aufmerksamkeit erregt. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Umständen ein Vermieter oder eine andere berechtigte Partei den Anspruch auf Rückgabe einer Wohnung geltend machen kann, insbesondere wenn der aktuelle Besitz durch verbotene Eigenmacht erlangt wurde.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Mietwohnung – Herausgabeanspruch bei entzogenem Besitz: Das Landgericht Berlin befasst sich mit dem Herausgabeanspruch einer Wohnung.
Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg: Das Amtsgericht ordnete durch eine einstweilige Verfügung die Räumung und Herausgabe der Wohnung an.
Berufung der Verfügungsbeklagten: Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg wird voraussichtlich zurückgewiesen.
Besitzrecht im Fokus: Die Verfügungsklägerin hat glaubhaft gemacht, dass ihr der Besitz der Wohnung durch verbotene Eigenmacht entzogen wurde.
Kein gutgläubiger Erwerb: Die Beklagten konnten nicht nachweisen, dass sie den Besitz an der Wohnung gutgläubig erworben hatten.
Eigentumsfrage irrelevant: Für den Anspruch aus § 861 BGB ist es unerheblich, wer Eigentümer der Wohnung ist.
Dringlichkeit des Anliegens: Das Vorliegen einer verbotenen Eigenmacht rechtfertigt die Vermutung der Dringlichkeit, den rechtswidrigen Eingriff zu korrigieren.
Die Entscheidung des Landgerichts Berlin
(Symbolfoto: fotogestoeber /Shutterstock.com)
Das Landgericht Berlin hat kürzlich in einem Fall entschieden, in dem es um den Herausgabeanspruch einer Wohnung ging. Die Kammer des Gerichts beabsichtigte, die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen ein früh[…]