Verkehrsunfall: Die Rolle des Blinkens bei einem vorausfahrenden Traktor
Ein kürzlich ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein (Az.: 7 U 42/23) vom 26.07.2023 wirft Licht auf die rechtlichen Feinheiten, die bei einem Verkehrsunfall auftreten können, insbesondere wenn es um die Frage geht, ob ein vorausfahrender Traktor tatsächlich nach links geblinkt hat oder nicht.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 42/23 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein befasst sich mit einem Verkehrsunfall, bei dem ein vorausfahrender Traktor nach links blinkte.
Der Kläger war nach dem Unfall bis zu einem bestimmten Zeitpunkt arbeitsunfähig.
Er fordert Schmerzensgeld und Ersatz für Haushaltsführungsschaden sowie weitere materielle und immaterielle Ansprüche.
Der Kläger behauptet, er sei in einer unklaren Verkehrssituation überholt worden, während der Traktor nach links blinkte.
Das Landgericht kam zu dem Schluss, dass der Kläger in einer unklaren Verkehrssituation überholt hat und hat bestimmte Ansprüche des Klägers abgelehnt.
Das Oberlandesgericht bestätigt, dass der linke Fahrtrichtungsanzeiger des Traktors vor dem Abbiegen eingeschaltet war.
Das Gericht betont die Wichtigkeit der freien Beweiswürdigung und die Bindung des Richters an Denk-, Natur- und Erfahrungsgesetze.
Die Kernpunkte des Falles
Verkehrsunfall: Streit um Traktor-Blinken bei Gericht – Einblick in die rechtliche Komplexität.(Symbolfoto: Gold Picture /Shutterstock.com)
Der Kläger forderte ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.500,00 € und den Ersatz seines Haushaltsführungsschadens. Darüber hinaus begehrte er die Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten für weitere materielle und immaterielle Schäden sowie den Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten. Interessanterweise hat der Kläger seine V[…]