Die Frage der Baugenehmigung: Wann kann ein WEG-Sondereigentümer eingreifen?
Das Baurecht ist ein komplexes Feld, das nicht nur die Interessen von Bauherren, sondern auch die von Nachbarn und der Allgemeinheit berücksichtigt. Ein kürzlich vom VG Karlsruhe gefälltes Urteil beleuchtet die rechtlichen Nuancen, die entstehen, wenn ein WEG-Sondereigentümer die Baugenehmigung eines Nachbarn anfechten möchte.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 K 712/23 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
VG Karlsruhe hat über die Anfechtung einer Baugenehmigung durch einen WEG-Sondereigentümer entschieden.
Die Antragsteller argumentierten, dass das Bauvorhaben gegen Abstandsflächen und das Rücksichtnahmegebot verstoße.
WEG-Sondereigentümer sind sowohl als Sondereigentümer als auch als Miteigentümer am Gemeinschaftseigentum antragsbefugt.
Das Gericht musste eine Interessenabwägung zwischen dem Interesse der Beigeladenen am Vollzug der Baugenehmigung und dem Interesse der Antragsteller an der aufschiebenden Wirkung ihres Rechtsbehelfs vornehmen.
Ein Dritter kann gegen eine Baugenehmigung vorgehen, wenn diese unter Verstoß gegen eine Vorschrift erteilt wurde, die dem Schutz seiner Rechte dient.
Das genehmigte Bauvorhaben verstößt voraussichtlich weder gegen nachbarschützende Vorschriften des Bauplanungs- oder Bauordnungsrechts noch gegen sonstige Vorschriften zum Schutz der Antragsteller.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Bauvorhaben die Antragsteller nicht in einer Weise beeinträchtigt, die als rücksichtslos angesehen werden könnte.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Rechtsprechung zum Baurecht: Anfechtung von Baugenehmigungen als WEG-Sondereigentümer – Was Sie wissen müssen. (Symbolfoto: Francesco Scatena /S[…]