Es kommt in zahlreichen Arbeitsverhältnissen nicht selten vor, dass der Arbeitgeber über eine Fahrzeugflotte verfügt und seinem Arbeitnehmer ein Dienstfahrzeug aus dieser Flotte zur Nutzung überlässt. In der gängigen Praxis ist dies ein fester Bestandteil des Arbeitsvertrages und es finden sich dementsprechend auch Klauseln in diesem Vertrag wieder. Ist dies nicht der Fall, so wird für gewöhnlich eine anderweitige vertragliche Regelung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer getroffen, in der die Nutzung des Dienstfahrzeuges thematisiert und reglementiert wird. Der Arbeitnehmer sollte sich des Umstandes stets bewusst sein, dass bei der Nutzung des Autos gewisse Faktoren berücksichtigt werden müssen.
✔ Das Wichtigste in Kürze
Dienstwagen im Arbeitsvertrag: Viele Arbeitgeber stellen ihren Arbeitnehmern Dienstfahrzeuge aus ihrer Fahrzeugflotte zur Verfügung, oft als Bestandteil des Arbeitsvertrags.
Nutzungsregelungen: Bei Nutzung des Dienstwagens müssen bestimmte Faktoren berücksichtigt werden. Die Unterscheidung zwischen Dienst- und Privatfahrzeug ist klar: Ein Privatfahrzeug wird nicht gewerblich genutzt, während ein Dienstwagen steuerlich abgeschrieben wird.
Dienstwagenvertrag: Die Überlassung eines Dienstwagens sollte schriftlich festgehalten werden, obwohl mündliche Vereinbarungen möglich sind. Dieser Vertrag kann Fragen der Haftung, Nutzung durch Dritte und Fahrzeugrückgabe enthalten.
Wartung und Reparatur: Der Arbeitgeber trägt in der Regel die Verantwortung für die Instandhaltung des Dienstwagens. Der Arbeitnehmer hat jedoch auch bestimmte Pflichten, insbesondere im Hinblick auf die steuerliche Behandlung.
Steuerliche Aspekte: Die private Nutzung eines Dienstwagens hat steuerliche Konsequenzen. In Deutschland sind die 1%-Regelung und die Fahrtenbuchmethode relevant.
Haftung und Versicherung: Bei Schäden am Dienstwagen gelten allgemeine Haftungsgrundsätze. Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz können jedoch zu voller Haftung des Arbeitnehmers führen.
Auswahl und Übernahme des Dienstwagens: Die Auswahl des Dienstwagens liegt in der Regel beim Arbeitgeber, kann aber verhandelt werden. Bei der Übernahme eines Dienstwagens nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind verschiedene Bedingungen und steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.