Rechtliche Implikationen der Löschung des Nacherbenvermerks
Der vorliegende Fall befasst sich mit der Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch auf Antrag des Kindesvaters, der als befreiter Vorerbe agiert. Die zentrale Fragestellung dreht sich um die rechtlichen Voraussetzungen und die Tragweite einer solchen Löschung, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechte und Interessen der beteiligten Parteien.
Die Rolle des Grundbuchamts
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch: Antrag gestellt durch den Kindesvater als befreiten Vorerben.
Amtsgericht Bremen – Grundbuchamt: Beabsichtigt, die minderjährigen Nacherben vor der Löschung anzuhören.
Rechtspflegerin des Amtsgerichts Bremen: Minderjährige Nacherben sollten bei der Anhörung durch einen Ergänzungspfleger vertreten sein.
Beschwerdeführer: Haben dem Grundbuchamt eine Zustimmungserklärung des potenziellen Testamentsvollstreckers vorgelegt und betonen, dass der Vorerbe die Immobilie jederzeit veräußern kann.
Zwischenverfügung vom 29.06.2023: Vom Grundbuchamt erlassen und als unzulässig beurteilt, da sie nicht den Anforderungen des § 18 GBO entspricht.
Entgeltlichkeit der Verfügung: Das Grundbuchamt muss strenge Anforderungen an den Nachweis der Entgeltlichkeit stellen, um den Nacherbenvermerk zu löschen.
Weiteres Verfahren: Das Grundbuchamt sollte prüfen, ob eine Anhörung der Mutter der minderjährigen Nacherben ausreicht, bevor ein Pfleger bestellt wird.
Das Grundbuchamt spielt eine entscheidende Rolle in diesem Fall. Es wurde darauf hingewiesen, dass eine vorsorgliche Zustimmungserklärung des potenziellen Testamentsvollstreckers dem Grundbuchamt vorgelegt wurde. Die Beschwerdeführer betonten, dass der Vorerbe jederzeit die Immobilie veräußern könne und es keine Interessenkollision hinsichtlich der beantragten Löschung des Nacherbenvermerks gebe. Das Schreiben, das an den Präsidenten des Amtsgerichts gerichtet war, wurde der zuständigen Grundbuchrechtspflegerin zugeleitet.
Rechtlich[…]