Arbeitsunfähigkeit und Kurzarbeit: Einfluss auf den Urlaubsanspruch
Der vorliegende Fall beleuchtet die rechtlichen Fragestellungen rund um das Thema Arbeitsunfähigkeit in Kombination mit Kurzarbeit Null und dessen Auswirkungen auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch. Im Kern geht es darum, wie sich die kurzarbeitsbedingte Aufhebung der Arbeitspflicht an ganzen Arbeitstagen auf die Berechnung des Jahresurlaubs eines Arbeitnehmers auswirkt, insbesondere wenn dieser Arbeitnehmer während des Kurzarbeitszeitraums arbeitsunfähig erkrankt war.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
treitpunkt: Wie sich Kurzarbeit und gleichzeitige Arbeitsunfähigkeit auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch auswirken.
Gesetzlicher Mindesturlaub: 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche pro Jahr.
Zusätzlicher vertraglicher Urlaub: Neun Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche pro Jahr.
Arbeitsgerichtsentscheidung: Klage abgewiesen, da Reduzierung der Arbeitspflicht durch Kurzarbeit trotz Arbeitsunfähigkeit möglich.
Europarecht: Steht der Entscheidung des Arbeitsgerichts nicht entgegen.
Kernargument: Arbeitsunfähigkeit und Kurzarbeit „null“ sind nicht gleichzusetzen; Erholungsbedürfnis basiert auf tatsächlicher Arbeitsleistung.
Revision: Wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
Die Ausgangslage
Einfluss von Arbeitsunfähigkeit und Kurzarbeit auf den Jahresurlaubsanspruch eines Arbeitnehmers. (Symbolfoto: michaket /Shutterstock.com)
Der Kläger, ein Arbeitnehmer, trat in den Rechtsstreit mit der Frage, wie sich seine Arbeitsunfähigkeit während der Phase der Kurzarbeit Null auf seinen Urlaubsanspruch auswirkt. Ein besonderer Aspekt dieses Falles war, dass der Kläger während der kurzarbeitsbedingten Aufhebung seiner Arbeitspflicht gleichzeitig arbeitsunfähig erkrank[…]