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Rechtsanwälte Kotz GbR

Personenbedingte Kündigung – negative Zukunftsprognose aufgrund der Krankheitsursache

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Analyse eines Urteils: Negative Gesundheitsprognose als Kündigungsgrund
Der vorliegende Fall befasst sich mit einer personenbedingten Kündigung aufgrund einer negativen Gesundheitsprognose. Die Klägerin, die in der Vergangenheit erhebliche Gesundheitsprobleme hatte, wurde krankheitsbedingt gekündigt. Die Kündigung erfolgte während einer Phase, in der die Klägerin sich in einer stufenweisen Wiedereingliederung befand.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Sa 659/22  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Personenbedingte Kündigung: Klägerin erhebt Einspruch gegen Kündigung aufgrund von Krankheit.
Negative Zukunftsprognose: Beklagte rechtfertigt Kündigung mit erwarteten zukünftigen Fehlzeiten der Klägerin.
Arbeitsunfähigkeit: Klägerin war aufgrund von Achillessehnenbeschwerden längere Zeit arbeitsunfähig.
Betriebliche Interessen: Beklagte argumentiert mit Beeinträchtigung durch Überstunden anderer Arbeitnehmer und hohen Entgeltfortzahlungskosten.
Wiedereingliederung: Klägerin befindet sich in stufenweiser Wiedereingliederung; Beklagte hätte diese abwarten sollen.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Klägerin behauptet, Beklagte hätte erneut ein BEM anbieten müssen.
Soziale Rechtfertigung der Kündigung: Gericht findet keine soziale Rechtfertigung für die Kündigung; Klage wird stattgegeben.

Kontext und Hintergrund des Falles
Personenbedingte Kündigung: Einblick in einen Fall mit negativer Gesundheitsprognose und stufenweiser Wiedereingliederung. (Symbolfoto: fizkes /Shutterstock.com)

Die Klägerin erlitt Beschwerden an der Achillessehne, die zu erheblichen Arbeitsausfällen führten. Diese Beschwerden waren so gravierend, dass sie über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig war. Die Klägerin behauptet, dass ihre Erkrankung nunmehr ausgeheilt sei. Sie argumentiert weiterhin, dass keine[…]


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