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Kündigung im Kleinbetrieb bei Krankheit – Maßregelungsverbot

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Kündigung im Kontext von Krankheit und Kleinbetrieb
Der vorliegende Fall beleuchtet eine Situation, in der ein Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb aufgrund einer Krankheit gekündigt wurde. Der Kläger, ein Arbeitnehmer, wurde nach Kontakt mit einem COVID-19 positiven Kollegen gekündigt. Dieser Fall wirft wichtige Fragen bezüglich der Kündigung im Kleinbetrieb bei Krankheit und des Maßregelungsverbots auf.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 8 Sa 340/22  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Kündigung im Kleinbetrieb bei Krankheit: Der Artikel behandelt die Kündigung eines Mitarbeiters in einem Kleinbetrieb aufgrund von Krankheit und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte.
Maßregelungsverbot: Es wird erörtert, dass das Maßregelungsverbot (§ 612a BGB) nicht greift, wenn ein Mitarbeiter aufgrund von Krankheit kündigt. Das Verbot wäre nur relevant, wenn der Arbeitgeber das Recht des Arbeitnehmers, aufgrund von Krankheit fernzubleiben, nicht anerkennt und daraufhin kündigt.
Arbeitsunfähigkeit und Kündigung: Die Kündigung eines arbeitsunfähigen Mitarbeiters ist nicht automatisch unwirksam. Der Arbeitnehmer muss nachweisen, dass die Kündigung direkt mit der Ausübung seiner Rechte in Verbindung steht.
Soziale Rücksichtnahme im Kleinbetrieb: Bei Kündigungen müssen Arbeitgeber ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme walten lassen, auch in Kleinbetrieben. Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Alter und Unterhaltspflichten des Mitarbeiters spielen eine Rolle.
Berufung gegen Kündigung: Der gekündigte Mitarbeiter hat Berufung gegen das Urteil eingelegt, welches die Kündigung für rechtens erklärt hat. Die Berufungsbegründung und die Argumente beider Parteien werden im Artikel dargestellt.
Rechtliche Grundlagen und Präzedenzfälle: Der Artikel zitiert verschiedene rechtliche Grundlagen und Präzedenzfälle, die für die Beurteilung der Kündigung relevant sind, ohne jedoch spezifische Rechtsberatung zu bieten.

Maßregelungsverbot und Kündigung


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