Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Arbeitsvertragsanfechtung wegen Bestehen einer Schwangerschaft

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Das Dilemma der Arbeitsvertragsanfechtung bei Schwangerschaft
Die rechtliche Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezüglich der Wirksamkeit von Kündigungen und Anfechtungen von Arbeitsverträgen ist ein wiederkehrendes Thema im Arbeitsrecht. Besonders heikel wird es, wenn es um den Sonderkündigungsschutz für Schwangere geht. Der vorliegende Fall beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen und Konsequenzen, die sich aus einer solchen Situation ergeben können.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ca 1025/22  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Arbeitsverhältnis zwischen Klägerin und Beklagtem wurde nicht durch Kündigung vom 28.06.2022 aufgelöst.
Arbeitsverhältnis wurde auch nicht durch Anfechtung vom 12.09.2022 beendet.
Klägerin wurde während ihrer Schwangerschaft gekündigt.
Beklagter argumentierte, Klägerin habe bei Einstellungsgespräch falsche Angaben zur Schwangerschaft gemacht.
Frage nach Schwangerschaft bei Einstellung war laut Gericht unzulässig.
Klägerin hatte daher Recht, diese Frage falsch zu beantworten.
Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung ist unwirksam.

Die Hintergründe des Falles
(Symbolfoto: PeopleImages.com – Yuri A /Shutterstock.com)

Die Klägerin, eine bulgarische Staatsbürgerin, wurde vom beklagten Unternehmen, das im Bereich der Gebäudereinigung tätig ist, als Reinigungskraft eingestellt. Kurz nach Arbeitsantritt stellte sich heraus, dass die Klägerin schwanger war. Dies führte zu einer sofortigen Kündigung durch den Arbeitgeber, der sich auf falsche Angaben im Vorstellungsgespräch berief. Der Arbeitgeber argumentierte, dass die Klägerin bei der Einstellung bewusst ihre Schwangerschaft verschwiegen habe, obwohl sie wusste, dass sie mit Chemikalien arbeiten müsste, die für Schwangere gefährlich sein könnten.
Die rechtliche Bewertung
Das


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv