Das Dilemma der Arbeitsvertragsanfechtung bei Schwangerschaft
Die rechtliche Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezüglich der Wirksamkeit von Kündigungen und Anfechtungen von Arbeitsverträgen ist ein wiederkehrendes Thema im Arbeitsrecht. Besonders heikel wird es, wenn es um den Sonderkündigungsschutz für Schwangere geht. Der vorliegende Fall beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen und Konsequenzen, die sich aus einer solchen Situation ergeben können.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Arbeitsverhältnis zwischen Klägerin und Beklagtem wurde nicht durch Kündigung vom 28.06.2022 aufgelöst.
Arbeitsverhältnis wurde auch nicht durch Anfechtung vom 12.09.2022 beendet.
Klägerin wurde während ihrer Schwangerschaft gekündigt.
Beklagter argumentierte, Klägerin habe bei Einstellungsgespräch falsche Angaben zur Schwangerschaft gemacht.
Frage nach Schwangerschaft bei Einstellung war laut Gericht unzulässig.
Klägerin hatte daher Recht, diese Frage falsch zu beantworten.
Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung ist unwirksam.
Die Hintergründe des Falles
(Symbolfoto: PeopleImages.com – Yuri A /Shutterstock.com)
Die Klägerin, eine bulgarische Staatsbürgerin, wurde vom beklagten Unternehmen, das im Bereich der Gebäudereinigung tätig ist, als Reinigungskraft eingestellt. Kurz nach Arbeitsantritt stellte sich heraus, dass die Klägerin schwanger war. Dies führte zu einer sofortigen Kündigung durch den Arbeitgeber, der sich auf falsche Angaben im Vorstellungsgespräch berief. Der Arbeitgeber argumentierte, dass die Klägerin bei der Einstellung bewusst ihre Schwangerschaft verschwiegen habe, obwohl sie wusste, dass sie mit Chemikalien arbeiten müsste, die für Schwangere gefährlich sein könnten.
Die rechtliche Bewertung
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