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Verspätete Auskunftserteilung auf Verlangen nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO – Schadensersatz

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Datenschutz und Persönlichkeitsrechte im Arbeitsverhältnis
Das Thema Datenschutz hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen, insbesondere im Kontext von Arbeitsverhältnissen. Das vorliegende Urteil beleuchtet die Frage, wie Arbeitgeber mit den persönlichen Daten ihrer Arbeitnehmer umgehen müssen und welche Rechte Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang haben.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Sa 33/22 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Verspätete Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO betreffend personenbezogene Daten und Rechte wie Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
Erwähnung einer automatisierten Entscheidungsfindung inklusive „Profiling“ und deren Auswirkungen auf den Kläger.
Der Kläger wollte durch Filme nicht nur die Beklagte, sondern auch sich selbst bekannt machen; werbewirksame Verwertung war sein Wunsch.
Diskussion über ein Schulungsvideo, in dem der Kläger abgebildet war und das die Beklagte auch nach seinem Ausscheiden nutzen wollte.
Die Beklagte hat personenbezogene Daten des Klägers über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus verwendet und nicht zeitnah gelöscht.
Das erstinstanzliche Gericht hat nicht ausreichend berücksichtigt, dass die Bild- und Videoaufnahmen kommerzialisiert wurden.
Die Beklagte hat den Kläger für kommerzielle Interessen über das Arbeitsverhältnis hinaus eingesetzt, ohne eine „Gewinnabschöpfung“ vorzunehmen.

Rechtliche Grundlage und Auskunftsanspruch
Datenschutz im Fokus: Wie Arbeitgeber mit persönlichen Daten umgehen müssen und welche Rechte Arbeitnehmer dabei haben. (Symbolfoto: Sinuswelle /Shutterstock.com)

Gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat jede Person das Recht, von einem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Im vorliegenden Fall verlangte der Kläger v[…]


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