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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schadensersatz wegen Nichteinschreitens des Arbeitgebers bei Benachteiligung im Betrieb

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Schutzpflichtverletzung durch Arbeitgeber bei innerbetrieblicher Diskriminierung
Das Arbeitsrecht befasst sich nicht nur mit den reinen Arbeitsbedingungen, sondern auch mit dem Schutz der Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Handlungen des Arbeitgebers. Ein solcher Fall wurde kürzlich vor dem Arbeitsgericht Paderborn verhandelt.

Die Klägerin forderte die Entfernung einer Abmahnung, die der Arbeitgeber gegen sie ausgesprochen hatte, aus ihrer Personalakte. Diese Abmahnung bezog sich auf Vorwürfe, die im Kontext mit einer angeblichen Benachteiligung und Diskriminierung im Betrieb standen. Die Klägerin argumentierte, dass der Arbeitgeber nicht ausreichend gegen die Benachteiligung eingeschritten sei und somit gegen seine gesetzlich normierten Schutzpflichten verstoßen habe.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Ca 968/22  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Schadensersatzforderung: Klägerin fordert Schadensersatz wegen Nichteinschreitens des Arbeitgebers bei Benachteiligung im Betrieb.
Vorwürfe: Klägerin berichtet von sexuellen und rassistischen Belästigungen und Beleidigungen seit 2020.
Arbeitgeberreaktion: Klägerin kritisiert, dass der Arbeitgeber nicht ausreichend Schutzmaßnahmen ergriffen hat und gegen gesetzliche Schutzpflichten verstoßen hat.
Konsequenzen: Klägerin erleidet psychische Probleme und arbeitet in einem feindlichen Umfeld.
Gerichtsentscheidung: Abmahnung vom 13.01.2023 muss aus der Personalakte der Klägerin entfernt werden.
Begründung: Abmahnung enthält unzutreffende Tatsachenbehauptungen und rechtliche Bewertungen.
Zusätzliche Informationen: Klägerin ist seit 2009 bei der Beklagten beschäftigt.

Die Rolle des Arbeitgebers
Arbeitnehmerrechte im Fokus: Schutz vor Diskriminierung und Benachteiligung im Betrieb. (Symbolfoto: Dusan Petkovic /Shutterstock.com)[/captio[…]


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