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Verkehrsunfall – Unverhältnismäßigkeit von Mietwagenkosten – Anschaffung Interimsfahrzeug

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Verkehrsunfall: Mietwagenkosten und wirtschaftliche Überlegungen
Ein Verkehrsunfall kann weitreichende Folgen haben, sowohl physisch als auch finanziell. Im Mittelpunkt dieses Falles stehen die finanziellen Aspekte, insbesondere die Mietwagenkosten und die Frage ihrer Unverhältnismäßigkeit im Kontext anderer potenzieller Lösungen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 14 U 19/23  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

OLG Celle hat das Urteil des Landgerichts Hannover teilweise abgeändert.
Der Beklagte muss der Klägerin 5.939,17 € zzgl. Zinsen zahlen.
Geschädigte müssen Maßnahmen treffen, um den Schaden zu minimieren.
Der Beklagte konnte keinen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht der Geschädigten beweisen.
Die Geschädigte durfte der Einschätzung ihres Sachverständigen folgen, dass eine Notreparatur wirtschaftlich nicht gerechtfertigt war.
Es gab keine unverhältnismäßig hohen Mietwagenkosten, die eine Notreparatur oder den Kauf eines Interimsfahrzeugs erforderlich gemacht hätten.

Rechtliche Grundlagen und Verantwortung des Geschädigten
Finanzielle Folgen eines Verkehrsunfalls: Mietwagenkosten und ihre Verhältnismäßigkeit. (Symbolfoto: ozanuysal /Shutterstock.com)

Gemäß § 249 Abs. 2 BGB sind in der Regel die Kosten zu ersetzen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten zum Ausgleich des Gebrauchsentzuges seines Fahrzeugs als notwendig erachten würde. Dies legt eine klare Verantwortung auf den Geschädigten, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen diese Pflicht liegt die Beweislast beim Schädiger.
Die Rolle des Sachverständigen und die Gerichtsentscheidung
Ein zentraler Punkt in diesem Fall war die Einschätzung eines Sachverständigen, der darauf hinwies, dass eine Notreparatur des beschädigten[…]


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