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Rechtsanwälte Kotz GbR

Urlaubsabgeltung – Mitwirkungspflicht des Arbeitsgebers bei Arbeitsunfähigkeit

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Der Streit um Urlaubsabgeltung im Arbeitsrecht
Durch die Vielschichtigkeit und Dynamik der Arbeitswelt sind rechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber keine Seltenheit. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Disput zwischen den beiden Parteien bezüglich der Abgeltung von Urlaubstagen.

Der Fall, der vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) verhandelt wurde, betrifft einen langjährigen Angestellten, dessen Arbeitsverhältnis seit Juli 1988 bestand. Die Anwendung von Tarifverträgen auf das Arbeitsverhältnis war durch eine Vereinbarung geregelt. Insbesondere war der Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) vom 31. Januar 1962 sowie alle in Kraft stehenden und künftig in Kraft tretenden Tarifverträge anwendbar.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 12 Sa 1250/22   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Urteil behandelt das Thema Urlaubsabgeltung, insbesondere im Falle von dauerhafter Arbeitsunfähigkeit.
Es geht um die Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers bei der Urlaubsverwirklichung und die entsprechende Informationspflicht über Bestehen und potenziellen Verfall von Urlaubsansprüchen.
Auch der Einfluss von Tarifverträgen auf das Arbeitsverhältnis und damit verbundene Urlaubsansprüche wird thematisiert.
Es wird die Frage behandelt, ob die Rechtsprechung der EU zu Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers bei der Verwirklichung von Erholungsurlaubsansprüchen auch auf dauerhaft erkrankte Arbeitnehmer anwendbar ist.
Die Rolle von fortgesetzten Erkrankungen und befristeten Erwerbsminderungen auf potenzielle Urlaubsansprüche und -verfallsfristen wird diskutiert.
Es wird hervorgehoben, dass ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung auch bei Zeiten von durchgehender Arbeitsunfähigkeit bestehen kann.
Das Urteil behandelt Fragestellungen bezüglich, wer die Beweislast trägt, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Urlaubsjahres arbeitsunfähig erkrankt oder erwerbsgemindert war.

Im Kern des Streits steht die Urlaubsabgeltung, ein Schlüsselbegriff des Arbeitsrechts. Dabei geht es darum, ob dem Arbeitnehmer bei der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses eine finanzielle Kompensation für ni[…]


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