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Fristlose Kündigung wegen verbaler sexueller Belästigung – Abmahnung notwendig?

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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung
Die klägerische Partei in dem hier zur Diskussion stehenden Urteil ist ein Angestellter, der aufgrund seiner verbalen sexuellen Belästigung einer Kollegin ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt wurde. Von seinem Arbeitgeber wird das Verhalten als schwerwiegend erachten und als Grund für die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gesehen. Aufgrund der großen Konsequenzen für die weitere berufliche Laufbahn des gekündigten Mitarbeiters soll im folgenden die Entscheidung des Gerichts näher betrachtet werden.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Ca 1501 e/22   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Der Artikel diskutiert einen Arbeitsrecht-Fall, bei dem ein Mitarbeiter nach einer verbalen sexuellen Belästigung entlassen wurde.
Der betroffene Mitarbeiter erhob Klage gegen die fristlose Kündigung, die er für ungültig hielt.
Die Klage des Mitarbeiters zielte auf die Wirksamkeit der außerordentlichen und der ordentlichen Kündigung ab.
Das Gericht erklärte die außerordentliche Kündigung für rechtswirksam und führte aus, dass es für den Arbeitgeber unzumutbar sei, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen.
Es wurde festgestellt, dass die sexuelle Belästigung eine besonders krasse Form der Herabwürdigung darstellt, die die Würde des Opfers verletzt.
In der Interessenabwägung kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Weiterbeschäftigung des Klägers bis zum Ende der Kündigungsfrist für den Arbeitgeber unzumutbar sei.
Das Gericht stellte fest, dass eine vorherige Abmahnung in diesem Fall nicht erforderlich war, da die Schwere der Pflichtverletzung offensichtlich war.
Der Fall veranschaulicht, wie ernst sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz genommen werden muss und welche rechtlichen Konsequenzen sie haben kann.

Die Kündigung und ihre Begründung
„Weihnachtsfeier eska[…]


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