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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerlaubnisbehörde – Maßnahmen § 4 Abs. 5 Satz 1 StVG – Mitteilung Kraftfahrtbundesamt

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Rechtliche Bewertung der Informationsquellen bei Fahrerlaubnisentscheidungen
Die Fahrerlaubnisbehörde steht im Mittelpunkt eines rechtlichen Diskurses, der die Frage aufwirft, welche Informationsquellen sie bei Entscheidungen über den Entzug oder die Verwarnung einer Fahrerlaubnis berücksichtigen darf.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 6 B 113/23   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz wurde zurückgewiesen.
Der Antragsteller wehrt sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis und die Abgabe seines Führerscheins.
Die Fahrerlaubnisbehörde erhält den erforderlichen Kenntnisstand ausschließlich durch Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Der Antragsteller argumentiert, dass die pauschalierende Bewertung der Verkehrssicherheit durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht nicht zutreffend sei.
Es gibt eine Debatte darüber, ob nur die Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes oder auch andere verlässliche Informationsquellen berücksichtigt werden sollten.
Das Ziel des Gesetzes ist es, ein einfaches Verfahren zu etablieren, bei dem die Fahrerlaubnisbehörde sich auf die Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes beschränkt.

Kern des Falles
Debatte um Informationsquellen bei Entscheidungen über Fahrerlaubnisse und deren Einfluss auf die Verkehrssicherheit. (Symbolfoto: Anastasija Vujic /Shutterstock.com)

Der Fall dreht sich um die Interpretation von § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG, der besagt, dass die Fahrerlaubnisbehörde ihren erforderlichen Kenntnisstand nur durch Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes erhält. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat diese Position unterstützt, indem es argumentierte, dass nur durch eine solche pauschalierende Bewertung die Verkehrssicher[…]


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