Verantwortung und Haftung bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften auf Baustellen
In diesem Fall dreht sich alles um die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht eines Bauunternehmers aufgrund mangelnder Absturzsicherung und die daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen. Im Kern des Falles steht die Frage, wer die Verantwortung und Haftung für die Einhaltung und Durchführung der öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften trägt, insbesondere wenn durch Missachtung dieser Vorschriften Schäden entstehen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Bauunternehmer verletzte Verkehrssicherungspflicht durch fehlende Absturzsicherung.
Bauherr trägt grundsätzlich Verantwortung, muss für Sicherheit auf Baustelle sorgen.
Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften kann zu grober Fahrlässigkeit führen.
Bauherr kann Verantwortung unter bestimmten Voraussetzungen auf zuverlässige und fachkundige Person übertragen.
Verstoß gegen Arbeitsschutzgesetz führt nicht automatisch zu zivilrechtlicher Verantwortlichkeit.
Keine Haftung, wenn Gefahren offensichtlich und vermeidbar sind.
Verkehrssicherungspflicht und Verantwortlichkeit des Bauherrn
Verantwortung und Haftung auf Baustellen: Ein Blick auf die Konsequenzen mangelnder Absturzsicherung und Missachtung von Sicherheitsvorschriften. (Symbolfoto: Virrage Images /Shutterstock.com)
Grundsätzlich ist der Bauherr als Initiator des Bauvorhabens verkehrssicherungspflichtig und haftet deliktisch. Er ist primär dafür verantwortlich, dass von seinem Bauvorhaben keine Gefahren ausgehen, die Dritten Schaden zufügen könnten. Der Bauherr muss sicherstellen, dass die Baustelle sicher ist und die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Mitarbeiter, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften zu Schaden kommen, können den Bauherrn normalerweise nicht haftbar machen.
Rolle des Unternehmers und Verletzung der Sicherheitsvorschriften
Der Unternehme[…]