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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kostenvorschuss für Dachsanierung eines Wohngebäudes

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Rechtliche Auseinandersetzung um Mängelbeseitigung und Kostenvorschuss bei Dachsanierung
In der vorliegenden rechtlichen Auseinandersetzung geht es um die Klage einer Partei auf Kostenvorschuss für die Sanierung eines Daches eines Wohngebäudes in München, welches von der beklagten Bauträgerin zwischen 2001 und 2002 errichtet wurde. Die Klägerin argumentiert, dass Mängel vorliegen, die eine Sanierung notwendig machen, und fordert daher einen Kostenvorschuss von der Beklagten. Die Hauptproblematik liegt in der Klärung, ob die geltend gemachten Mängel berechtigt sind und ob die Beklagte zur Zahlung eines Vorschusses verpflichtet ist.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 8 O 16867/16  >>>

Mängel und vorherige rechtliche Auseinandersetzungen
Spannungsfeld zwischen Mängelbeseitigung und Kostenvorschussforderung bei Dachsanierungen: Eine rechtliche Erörterung in München. (Symbolfoto: Eduard Goricev /Shutterstock.com)

Die strittigen Mängel am Dach waren bereits Gegenstand früherer Verfahren, in denen über Vorschuss- und Schadensersatzansprüche diskutiert wurde. In einem dieser Verfahren wurde die Beklagte bereits zur Zahlung eines Betrages verurteilt. Es wurden gravierende Systemmängel festgestellt, die eine punktuelle Sanierung unmöglich machen würden, und es wurde argumentiert, dass eine umfassende Sanierung erforderlich sei, um ein dauerhaft gebrauchstaugliches Dach gemäß den anerkannten Regeln der Technik zu erhalten.
Forderung nach Kostenvorschuss
Die Klägerin forderte auf Basis der festgestellten Mängel und der daraus resultierenden Sanierungsbedürftigkeit einen weiteren Kostenvorschuss von der Beklagten. Diese Forderung wurde durch ein Schreiben des Klägervertreters an den Beklagtenvertreter formalisiert. Die Klägerin behauptet, dass die Mängel, die bei einem baugleichen Dach festgestellt wurden, auch bei dem strittigen Dach vorliegen würden.
Sachverständigenbewertung und Mängelbestätigung
Ein Sachverständiger bestätigte im Verlauf des Verfahrens die von der Klägerin geltend gemachten Mängel und Schäden. Diese wurden als Systemmängel bewertet, die aufgrund von mangelhafter Ausf?[…]


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