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Verkehrsunfall – Haftung bei nicht eingeschaltetem Warnblinker am Stauende

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Kollision der Rechtsansprüche: Schadensersatz nach Verkehrsunfall und die Rolle der Gesamtschuldner
In einem komplexen Rechtsstreit hat das Landgericht Memmingen am 24. Juli 2007 ein Urteil gefällt, das sich mit Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall befasst. Im Kern des Falles stand die Frage, wer für die entstandenen Schäden verantwortlich ist und in welchem Umfang Schadensersatz zu leisten ist. Die Klägerin, die bei dem Unfall ihr Fahrzeug beschädigt sah, forderte Schadensersatz sowohl vom Fahrer als auch von der Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeugs. Die Beklagten bestritten jedoch ihre Schuld und führten an, dass ein Dritter für die Schäden verantwortlich sei.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 O 392/07  >>>

Die Komplexität der Haftungsfrage


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