Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Bissverletzung einer Hündin – Wegfall eines Welpenwurfs – Schadesersatz

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Tierhalterhaftung und entgangener Gewinn: Ein juristischer Blick auf die Verantwortung bei Hundeattacken und die finanziellen Folgen
In dem vorliegenden Fall, entschieden durch das Landgericht Limburg unter dem Aktenzeichen 2 O 146/15, geht es um die Haftung eines Hundehalters für den Schaden, der durch den Biss seines Hundes an einem anderen Hund entstanden ist. Der Kläger, Eigentümer einer Border Collie-Hündin namens Zilly, verklagte den Beklagten, der eine Ridgeback-Hündin besitzt, auf Schadensersatz und entgangenen Gewinn durch den Verkauf von Welpen. Das Kernproblem liegt in der Frage, inwieweit der Beklagte für den entstandenen Schaden und den entgangenen Gewinn des Klägers haftet.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 O 146/15  >>>

Beweisführung und Tiergefahr
(Symbolfoto: Bogdan Sonjachnyj /Shutterstock.com)

Das Gericht stellte fest, dass die Hündin des Beklagten Zilly gebissen und dadurch eine Tiergefahr verwirklicht hat. Diese Tiergefahr ist definiert als die Unberechenbarkeit des Verhaltens eines Tieres, die zu einer Gefährdung von Leben, Gesundheit und Eigentum Dritter führen kann. In diesem Fall war das Beißen der Hündin des Beklagten ein solches unberechenbares Verhalten. Das Gericht führte eine Beweisaufnahme durch, um festzustellen, ob Zilly zum Zeitpunkt des Vorfalls läufig war, was der Kläger behauptete.
Läufigkeit und entgangener Gewinn
Die Beweisaufnahme ergab, dass Zilly zum Zeitpunkt des Bissvorfalles läufig war. Der Kläger argumentierte, dass durch die Verletzung und die darauffolgende medizinische Behandlung Zilly nicht mehr gedeckt werden konnte. Dies führte zu einem entgangenen Gewinn durch den Verkauf von Welpen, da Zilly aufgrund ihres Alters nicht mehr für die Zucht zur Verfügung stand.
Medizinische und tierschutzrechtliche Aspekte
Das Gericht berücksichtigte auch tiermedizinische und tierschutzrechtliche Gesichtspunkte. Aufgrund der Schwere der Verletzung und der notwendigen medizinischen Behandlung war es nicht möglich, Zilly zu decken. Dies wurde durch eine Bescheinigung des behandelnden Tierarztes bestätigt.
Streitwert und Kostenverteilung[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv