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Schadensersatzanspruch wegen Wurzeleinwuchs in Entwässerungsleitung

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Wurzeleinwuchs in Entwässerungsleitung: Landgericht Köln weist Schadensersatzanspruch ab
Im Mittelpunkt des Urteils des Landgerichts Köln (Az.: 5 O 478/14) vom 30.03.2017 steht ein komplexer Rechtsstreit um Schadensersatzansprüche wegen eines Wurzeleinwuchses in eine Entwässerungsleitung. Die Kläger, die Nießbrauchsberechtigte eines Grundstücks in Köln sind, forderten von der Beklagten, der Eigentümerin einer angrenzenden Kastanie, Schadensersatz für die durch den Wurzeleinwuchs verursachten Schäden. Das Hauptproblem in diesem Fall lag in der Frage, ob die Beklagte für die Schäden haftbar gemacht werden kann und in welchem Umfang.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 O 478/14  >>>

Beweisaufnahme und Sachverständigengutachten
Schadensersatzforderung wegen Wurzeleinwuchs in Entwässerungsleitung abgewiesen: Landgericht Köln sieht kein Verschulden bei Eigentümerin des Baumes (Symbolfoto:  /Shutterstock.com)

Das Gericht zog zur Klärung des Sachverhalts ein Sachverständigengutachten heran. Der Sachverständige bestätigte, dass der Wurzeleinwuchs der Kastanie der Beklagten tatsächlich zu einem Schaden an der Entwässerungsleitung des Grundstücks der Kläger geführt hatte. Trotz dieser Feststellung wies das Gericht die Klage der Nießbrauchsberechtigten ab.
Rechtliche Grundlagen und Haftungsfragen
Die Kläger beriefen sich auf verschiedene rechtliche Grundlagen, um ihren Schadensersatzanspruch zu stützen. Sie argumentierten unter anderem mit einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und zogen Paragrafen wie § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG sowie § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB i.V.m. § 1004 BGB heran. Das Gericht entschied jedoch, dass die Beklagte nicht in Ausführung eines öffentlichen Amtes gehandelt hatte und somit keine Haftung nach § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG besteht.
Aktivlegitimation und Mitverschulden
Das Gericht stellte fest, dass die Kläger zwar aktivlegitimiert waren, da sie als Nießbrauchsberechtigte entsprechende Ansprüche geltend[…]


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