Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Radfahrkollision bei abknickender Vorfahrt

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Fahrradunfall an Abknickender Vorfahrt: Wer trägt die Schuld?
In einem komplexen Fall, der die Rechtsprechung im Verkehrsrecht tangiert, ging es um eine Kollision zwischen zwei Radfahrern an einer abknickenden Vorfahrtstraße. Der Kläger war der Ansicht, dass der Beklagte, ein 11-jähriges Kind, den Unfall verschuldet habe, da dieser vom Gehweg auf die Straße gefahren sei. Der Kern des rechtlichen Dilemmas lag in der Frage, wer die Haftung für den Unfall und mögliche Folgeschäden trägt. Dabei spielten sowohl die Verkehrsregeln gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) als auch die Einschätzung eines Sachverständigen eine Rolle.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 44 O 3499/19 >>>

Rechtliche Grundlagen und Feststellungsantrag
Fahrradunfall an Vorfahrtstraße: Sorgfaltspflicht und kein klares Schuldurteil. (Symbolfoto: Big Shot Theory /Shutterstock.com)

Der Kläger argumentierte, dass er ordnungsgemäß auf seiner Fahrspur gefahren sei und nicht mit einem verkehrswidrigen Verhalten des Beklagten hätte rechnen müssen. Er stellte einen Feststellungsantrag, da die Unfallfolgen und deren zukünftige Entwicklung für ihn noch nicht absehbar seien. Dieser Antrag war zulässig und begründet im Sinne von § 256 ZPO, da der Kläger von Folgeschäden ausging und eine Gesamtbezifferung des Schadens noch nicht möglich war.
Sachverständigenbewertung und Sichtverhältnisse
Ein Sachverständiger wurde hinzugezogen, der keine Zweifel an der Richtigkeit seiner Feststellungen ließ. Er stellte fest, dass der Kläger den Unfall hätte vermeiden können, wenn er seinen seitlichen Abstand zur Bordsteinkante und seine Geschwindigkeit angepasst hätte. Zudem gab es laut dem Sachverständigen keine unfallkausalen Sichteinschränkungen, die den Kläger daran gehindert hätten, den Beklagten rechtzeitig zu erkennen.
Verpflichtungen nach der StVO
Der Kläger hätte gemäß §§ 8 und 9 StVO besondere Sorgfaltspflichten beachten müssen, insbesondere da er in eine Vorfahrtstraße einb[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv