Fahrradunfall an Abknickender Vorfahrt: Wer trägt die Schuld?
In einem komplexen Fall, der die Rechtsprechung im Verkehrsrecht tangiert, ging es um eine Kollision zwischen zwei Radfahrern an einer abknickenden Vorfahrtstraße. Der Kläger war der Ansicht, dass der Beklagte, ein 11-jähriges Kind, den Unfall verschuldet habe, da dieser vom Gehweg auf die Straße gefahren sei. Der Kern des rechtlichen Dilemmas lag in der Frage, wer die Haftung für den Unfall und mögliche Folgeschäden trägt. Dabei spielten sowohl die Verkehrsregeln gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) als auch die Einschätzung eines Sachverständigen eine Rolle.
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Rechtliche Grundlagen und Feststellungsantrag
Fahrradunfall an Vorfahrtstraße: Sorgfaltspflicht und kein klares Schuldurteil. (Symbolfoto: Big Shot Theory /Shutterstock.com)
Der Kläger argumentierte, dass er ordnungsgemäß auf seiner Fahrspur gefahren sei und nicht mit einem verkehrswidrigen Verhalten des Beklagten hätte rechnen müssen. Er stellte einen Feststellungsantrag, da die Unfallfolgen und deren zukünftige Entwicklung für ihn noch nicht absehbar seien. Dieser Antrag war zulässig und begründet im Sinne von § 256 ZPO, da der Kläger von Folgeschäden ausging und eine Gesamtbezifferung des Schadens noch nicht möglich war.
Sachverständigenbewertung und Sichtverhältnisse
Ein Sachverständiger wurde hinzugezogen, der keine Zweifel an der Richtigkeit seiner Feststellungen ließ. Er stellte fest, dass der Kläger den Unfall hätte vermeiden können, wenn er seinen seitlichen Abstand zur Bordsteinkante und seine Geschwindigkeit angepasst hätte. Zudem gab es laut dem Sachverständigen keine unfallkausalen Sichteinschränkungen, die den Kläger daran gehindert hätten, den Beklagten rechtzeitig zu erkennen.
Verpflichtungen nach der StVO
Der Kläger hätte gemäß §§ 8 und 9 StVO besondere Sorgfaltspflichten beachten müssen, insbesondere da er in eine Vorfahrtstraße einb[…]