Rücksichtslose Fahrt mit hohem Risiko: Ein Blick auf die vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs und charakterliche Ungeeignetheit
In einem bemerkenswerten Fall hat das Landgericht Kempten einen Angeklagten wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Risiken, die durch rücksichtsloses Fahren entstehen können, und stellt die Frage nach der charakterlichen Eignung zur Fahrzeugführung. Der Angeklagte fuhr mit hoher Geschwindigkeit durch eine Fußgängerzone und nahm billigend in Kauf, dass er Menschen verletzen könnte. Das Hauptproblem in diesem Fall ist die vorsätzliche Missachtung der Verkehrsregeln und die Gleichgültigkeit des Angeklagten gegenüber der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.
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Die Fahrt und die Risiken
Rücksichtslose Fahrt, hohes Risiko: Ein Moment der Gleichgültigkeit mit weitreichenden Konsequenzen. (Symbolfoto: Hayk_Shalunts /Shutterstock.com)
Der Angeklagte fuhr mit Geschwindigkeiten von 45 bis 60 km/h durch eine Fußgängerzone, die er eigentlich gar nicht hätte befahren dürfen. Er ignorierte die Straßenbeschaffenheit, die durch Baustellen und schlecht einsehbare Kurven gekennzeichnet war. Die Geschwindigkeit war nicht nur unangepasst, sondern auch gefährlich. Hätte er die Zeugen, die sich in der Nähe befanden, getroffen, wären diese schwer oder sogar lebensbedrohlich verletzt worden.
Gleichgültigkeit und vorsätzliches Handeln
Der Angeklagte zeigte während der gesamten Fahrt eine erschreckende Gleichgültigkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Er hatte erkannt, dass sich Fußgänger in der Zone aufhalten könnten und nahm dies billigend in Kauf. Sein Verhalten war nicht nur rücksichtslos, sondern auch vorsätzlich. Er ließ zu keinem Zeitpunkt Bedenken gegen seine Fahrweise aufkommen und setzte seine Fahrt mit gleichbleibender Geschwindigkeit fort, obwohl er erheblich alkoholisiert war.
Widersprüchliche Zeugenaussagen und Sachverständige
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