Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Wenn eine Arbeitnehmerin schwanger wird, dann verändert dies nahezu alles. Nicht nur im Privatleben der Frau stehen Veränderungen an, auch in dem Arbeitsverhältnis ist dies der Fall. Insbesondere die Thematik des Beschäftigungsverbotes in der Schwangerschaft ist hierbei von besonderer Bedeutung. Nicht jeder werdenden Mutter oder Arbeitgeber sind jedoch die genauen Rahmenumstände bekannt, die mit dem Beschäftigungsverbot einhergehen oder wie genau das Beschäftigungsverbot definiert wird. Auch die rechtlichen Grundlagen sowie die Unterschiede zwischen den einzelnen Arten des Verbots und den Zusammenhängen zu dem Urlaub sind nicht immer bekannt. Hier in diesem Artikel können Sie alle wichtigen Informationen zu dieser wichtigen Thematik erfahren.

Was ist ein Beschäftigungsverbot?
Schwangerschaft im Arbeitsverhältnis: Das Beschäftigungsverbot schützt Mutter und Kind. Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen müssen ihre Rechte und Pflichten kennen. Gesundheit und Sicherheit stehen im Vordergrund. (Symbolfoto: Krakenimages.com /Shutterstock.com)

Die Bezeichnung Beschäftigungsverbot ist dem reinen Grundsatz nach rechtlich irreführend. Der Gesetzgeber in Deutschland schreibt lediglich vor, dass ein Arbeitgeber seiner schwangeren Arbeitnehmerin für den Zeitraum der Schwangerschaft keine Arbeitstätigkeiten auferlegen respektive zumuten darf, durch deren Ausübung eine Gefährdung des ungeborenen Kindes zu befürchten ist.

In der Praxis kann ein Arbeitgeber dementsprechend den Arbeitsplatz der schwangeren Arbeitnehmerin so gestalten, dass ein derartiges Risiko als ausgeschlossen gilt. Sofern dies nicht umsetzbar ist, hat der Arbeitgeber die gesetzliche Verpflichtung, die Arbeitnehmerin auf einen sicheren Arbeitsplatz zu versetzen.

Erst dann, wenn weder die Umgestaltung des Arbeitsplatzes noch die Versetzung praktisch umsetzbar ist, muss der Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot für die schwangere Arbeitnehmerin aussprechen.
Unterschied zwischen generellem und individuellem Beschäftigungsverbot
Es muss zunächst eine Unterscheidung vorgenommen werden zwischen dem generellen und dem individuellen Beschäftigungsverbot. Der Hauptunterschied zwischen diesen beiden Arten des Beschäftigungsverbotes liegt darin, […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv