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Mieterhöhungsverlangen – Zustimmung durch Zahlung der erhöhten Miete unter Vorbehalt

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Stillstand im Mieterhöhungsverfahren: Die Auslegung des Vorbehalts und des Berliner Mietendeckels

Die im Gerichtsverfahren in Berlin (Az.: 64 S 95/20) vorgestellte Rechtssache beschäftigt sich mit zwei hauptsächlichen Fragestellungen im Mietrecht. Zunächst wird diskutiert, ob die Zahlung einer erhöhten Miete unter Vorbehalt als stillschweigende Zustimmung zu dieser Erhöhung interpretiert werden kann. Darüber hinaus geht es um die Anwendung und Auslegung des Berliner Mietendeckels (MietenWoG Bln) und dessen potenziellen rückwirkenden Einfluss auf bereits eingeforderte Mieterhöhungen. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 64 S 95/20 >>>

Der Vorbehalt als Ausdruck des Nicht-Einverständnisses

Gemäß dem Urteil des Landgerichts Berlin lässt sich aus der fortlaufenden Bezahlung einer erhöhten Miete unter Vorbehalt keine konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung ableiten. Trotz wiederholter Zahlungen unter Vorbehalt wird dieses Verhalten nicht als Einverständnis interpretiert. Im Mittelpunkt steht der erklärte Vorbehalt des Mieters, der durch seine wiederholten Vorbehaltszahlungen die Zustimmung zur Mieterhöhung ausdrücklich verneint hat. Die Meinung des Gerichts basiert auf Präzedenzfällen des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach für die Bewertung der konkludenten Zustimmung die Perspektive eines objektiven Empfängers maßgeblich ist.

Der Berliner Mietendeckel im Fokus

Darüber hinaus befasst sich das Urteil mit der Anwendung des Berliner Mietendeckels. Die Anklagepartei hat form- und fristgerecht einen Antrag auf Mieterhöhung gestellt, noch bevor der Mietendeckel und dessen Eckpunkte bekannt wurden. Das Gericht hebt hervor, dass der Berliner Landesgesetzgeber mit der Einführung des Mietendeckels keine echte Rückwirkung beabsichtigte. Der Fokus des Mietendeckels liegt auf Mieterhöhungsverlangen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes gestellt wurden, nicht auf bereits bestehenden Eigentumspositionen. Daher argumentiert das Gericht, dass die Anwendung des Mietendeckels auf den vorliegenden Fall die Klägerin ungerechtfertigterweise ihrer rechtlich erworbenen Position berauben würde.

Die Auswirkungen auf Mieter und Vermieter

Die Entscheidung des Landgerichts Berlin hat erhebliche Auswirkungen auf zukünftige Fälle von Mieterhöhungen und Mieterhöhungsverlangen. Sie stellt klar, dass die wiederholte Zahlung einer erhöhten Miete unter Vorbehalt nicht als Zustimmung zur Mieterhöhung ausgelegt werden kann. Des Weiteren betont sie die Bedeutung des Rechtsstaatsprinzips im Kontext des Berliner Mietendeckels und schützt somit die Rechte der Vermieter. Allerdings bleibt abzuwarten, wie sich die Gesetzeslage in Zukunft entwickeln wird, insbesondere in Bezug auf die kontroverse Diskussion um den Berliner Mietendeckel.


Das vorliegende Urteil

LG Berlin – Az.: 64 S 95/20 – Beschluss vom 25.06.2020 Die Kammer beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das am 17.03.2020 verkündete Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg – 224 C 423/19 – durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.

Gründe

Der Hinweis beruht auf § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO. Die Kammer ist davon überzeugt, dass die zulässige Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil nicht erfordern und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist. 1….


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