H2. Auffahrunfall: Die Rolle von Vorschäden und Reparaturen im Schadensersatzanspruch
Der Fall dreht sich um einen Kläger, der seine Forderungen im Zusammenhang mit einem Auffahrunfall weiterhin verfolgt, obwohl das Landgericht seine Klage abgewiesen hat. Das Herzstück des Problems ist die Frage, inwieweit vor dem Unfall vorhandene Schäden (Vorschäden) an dem Fahrzeug des Klägers und die durch diese verursachten Reparaturkosten auf die Höhe des Schadensersatzanspruchs nach dem Unfall Einfluss haben.
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Klägerliche Rügen und Sachverständigengutachten
Der Kläger behauptet, dass das Landgericht unzulässig hohe Anforderungen an die Darstellung und Nachweise der vollständigen, sach- und fachgerechten Reparatur des Vorschadens gestellt hat. Laut Kläger hatte er bis zur Vorlage des Sachverständigengutachtens keine Kenntnis vom Umfang der Vorschäden, die vor seiner Besitzzeit entstanden waren. Folglich sei er nicht in der Lage, seinen Schadensersatzanspruch zu beziffern. Des Weiteren, argumentiert der Kläger, hätte das Gericht ihm keine Rechtsverfolgungskosten und sonstige Nebenkosten auferlegen dürfen.
Fahrzeuglaufleistung und Schadensschätzung
Eine weitere strittige Frage betrifft die Laufleistung des Fahrzeugs, die laut Kläger nicht feststeht. Dies führt zu Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Wiederbeschaffungsaufwands und der Schadensschätzung. Laut Kläger wäre eine Schadensschätzung ohne genaue Kenntnis der Laufleistung des Fahrzeugs nicht möglich.
Beweisanforderungen und Unfallmanipulation
Das Berufungsgericht muss seiner Entscheidung die vom Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen zugrunde legen, sofern keine konkreten Anhaltspunkte Zweifel an deren Richtigkeit oder Vollständigkeit begründen. Dies beinhaltet auch Fragen nach der Beweisführung und dem Grad der erforderlichen Überzeugung. In diesem Kontext werden auch Anhaltspunkte für eine mögliche Unfallmanipulation erörtert.
Vorschäden und ihre Bedeutung
Der Fall hebt die Bedeutung von Vorschäden und deren Behandlung bei der Schadensberechnung hervor. Es wird deutlich, dass die Umstände, der Umfang und die Schwere der Vorschäden, sowie die Verfügbarkeit von Schadensgutachten, Lichtbildern über den Vorschaden oder Rechnungen über die Reparatur eine entscheidende Rolle spielen. Diese Elemente tragen zur Gesamtbewertung des Schadensersatzanspruchs bei.