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Rechtsanwälte Kotz GbR

Leistungsfreiheit des Versicherers bei Täuschung des Versicherungsnehmers

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Leistungsverweigerung der Versicherung bei mutmaßlicher Täuschung des Versicherten: Schlüsselurteil
In diesem bedeutenden Versicherungsfall dreht sich alles um eine Frage der Glaubwürdigkeit und der Beweisführung. Es geht um einen behaupteten Raubüberfall, dessen Validität das Herzstück eines Rechtsstreits zwischen einem Versicherungsnehmer und seiner Versicherungsgesellschaft bildet. Der Knackpunkt der Rechtsfrage liegt in der Behauptung der Versicherungsgesellschaft, dass der Überfall fingiert worden sei, um eine Leistung aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag zu erzwingen. In diesem spezifischen Fall geht es nicht nur um die materiellen Fragen von Schaden und Entschädigung, sondern auch um das Thema der Aktivlegitimation und das tiefgründige Problem des Beweises von Täuschung im Versicherungsrecht.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 U 80/19 >>>

Der Beginn des Streits: Die Weigerung der Versicherung, Leistungen zu erbringen
Nachdem mehrere Beweisaufnahmen, einschließlich der Vernehmung von Zeugen und der Einholung eines Sachverständigengutachtens, durchgeführt wurden, wies das Landgericht die Klage der Versicherungsgesellschaft ab. Die Behauptung des Versicherungsnehmers, dass ein Raubüberfall stattgefunden hat, wurde durch die Beweisführung des Gerichts nicht eindeutig widerlegt. Es wurde jedoch klar, dass der Versicherungsnehmer nicht ausreichend Beweise für seine Aktivlegitimation im Zusammenhang mit der Widerklage der Versicherungsgesellschaft vorlegen konnte.
Die Frage der Täuschung und der Versicherungsfall
Laut Rechtsprechung ist der Versicherungsnehmer grundsätzlich nur verpflichtet, den äußeren Rahmen des Versicherungsfalls zu beweisen, d. h. zu belegen, dass ein Ereignis eingetreten ist, das nach dem Versicherungsvertrag versichert ist. Sollte es jedoch der Versicherung gelingen, konkrete Tatsachen zu beweisen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten, dass der Versicherungsfall nicht eingetreten ist und somit eine Täuschung vorliegt, muss der Versicherungsnehmer den Vollbeweis führen.
Die Entscheidung des Gerichts und die Berufungsbegründung
In diesem Fall stützte sich das Landgericht maßgeblich auf die Aussagen der Steuerberaterin und des Gerichtssachverständigen, die keine Hinweise darauf fanden, dass der Versicherungsnehmer einen fingierten oder in Auftrag gegebenen Raubüberfall vorbereitet hätte. Eine Überraschungsentscheidung des Landgerichts lag hier nicht vor. Es wurde[…]


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