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Fahrfahreignungsmangel aufgrund angeblichen Alkoholmissbrauchs

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Wiedererlangung der Fahrerlaubnis trotz Alkoholmissbrauchsvorwürfen
In einer bemerkenswerten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Saarland (Az.: 1 B 173/20) vom 15.07.2020, drehte sich der Fall um den Antragsteller, der sich mit dem Vorwurf des Alkoholmissbrauchs konfrontiert sah. Es entstand eine Diskussion um die Fahrtauglichkeit des Antragstellers, nachdem Hinweise auf langjährigen Alkoholkonsum und ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlagen, das gegen die Angaben des Antragstellers sprach.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 B 173/20 >>>

Ungereimtheiten in medizinisch-psychologischem Gutachten
Dem Antragsteller wurde die Fahrerlaubnis entzogen, hauptsächlich auf der Grundlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, welches jedoch in mehrfacher Hinsicht nicht plausibel begründet war. Der Beschuldigte stritt die Vorwürfe des Alkoholmissbrauchs ab, wobei die Gerichtsakte seine Angaben in Frage stellte. Die Analyse konnte jedoch keine klare Alkoholabhängigkeit des Antragstellers bestätigen, stattdessen deuteten einige Indizien auf einen Alkoholmissbrauch hin.
Alkoholkonsum und Fahrsicherheit – eine komplexe Gleichung
Das Kernproblem des Verfahrens lag in der Tatsache, dass ein Alkoholmissbrauch im fahrerlaubnisrechtlichen Sinne dann vorliegt, wenn das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht sicher voneinander getrennt werden können. Das Gutachten kam zu dem Schluss, dass der Antragsteller möglicherweise ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen würde, wobei eine stabile Einstellung zur Trennung von Alkoholkonsum und dem Führen eines Fahrzeugs nicht vorhanden sei.
Abhängigkeit von medizinischen Gutachten und deren Qualität
Die Verfügung des Antragsgegners vom 11.3.2020 stützte sich auf das vorliegende Gutachten und wurde in allen Regelungsinhalten als offensichtlich rechtswidrig bezeichnet. Diese rechtswidrige Verfügung führte zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis des Antragstellers. Es zeigt sich, dass das Recht auf den Besitz einer Fahrerlaubnis stark von der Qualität und Plausibilität medizinisch-psychologischer Gutachten abhängt.
Das OVG Saarland steht auf der Seite des Fahrers
Trotz der Bedenken hinsichtlich des Alkoholkonsums und des Einflusses auf die Fahrsicherheit, stellte das Gericht sich auf die Seite des Antragstellers. Das Gericht argumentierte, dass die Ano[…]


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