Hausratversicherung: Beweislast und Anforderungen bei PKW-Einbruchdiebstahl
In einem kürzlich ergangenen Urteil des Landgerichts München I (Aktenzeichen 23 S 4598/20), standen die Anforderungen an den Nachweis eines PKW-Einbruchdiebstahls im Fokus. Im Zentrum des Disputs stand der Anspruch auf Leistungen aus einer Hausratversicherung nach einem behaupteten Diebstahl aus einem verschlossenen Fahrzeug. Dabei stand insbesondere die Frage im Vordergrund, ob der Kläger ausreichend bewiesen hatte, dass sein Fahrzeug aufgebrochen wurde, was eine zentrale Bedingung der Hausratversicherungsbedingungen darstellt.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 23 S 4598/20 >>>
Die Beweislast und die Berufung
Das Amtsgericht München hatte die Klage des Versicherungsnehmers bereits abgewiesen, da der Nachweis eines tatsächlichen Aufbrechens des Fahrzeuges nicht erbracht wurde. Der Kläger legte gegen diese Entscheidung Berufung ein, doch das Landgericht München I entschied, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, da es einstimmig der Auffassung war, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hatte.
Der fehlende Nachweis eines Aufbruchs
Nach den Versicherungsbedingungen der Beklagten ist ein Diebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen versichert, wenn die versicherten Sachen durch Aufbrechen des Fahrzeugs entwendet oder beschädigt werden. In diesem speziellen Fall wurden allerdings keine Einbruchspuren am Fahrzeug festgestellt, was die Annahme, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß verschlossen war, stark in Frage stellte.
Argument der „Relay Attack“
Der Kläger argumentierte, dass eine sogenannte „Relay Attack“ als ein Einbruchsdiebstahl gewertet werden könnte, auch wenn keine physischen Einbruchspuren vorliegen. Eine solche Attacke erlaubt es, mittels spezieller Technik ein Fahrzeug zu öffnen, ohne dabei physische Spuren zu hinterlassen. Das Gericht verwarf dieses Argument jedoch. Es sah einen Einbruchsdiebstahl nicht gegeben, da die Bedingungen für einen solchen in den Versicherungsbedingungen anders definiert sind.
Die rechtlichen Implikationen
Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit für Versicherungsnehmer, die Beweisanforderungen ihrer Versicherungsbedingungen genau zu kennen und einzuhalten. Es untermauert zudem, dass die Beweislast bei Ansprüchen aus Versicherungsverträgen grundsätzlich beim Versicherungsnehmer liegt.
In diesem Fall hat das Gericht klargestellt, dass es für den Nachweis eines E[…]