Feuerschaden und Gebäudeversicherung: Erstattung von Schutz- und Bewegungskosten
Im Fokus dieses Versicherungsrechtsfalles steht ein Gebäudeschaden, der durch einen Brand verursacht wurde. Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob die Gebäudeversicherung verpflichtet ist, die so genannten Schutz- und Bewegungskosten zu erstatten. Das Hauptproblem aus rechtlicher Sicht besteht in der Interpretation der geltenden Versicherungsbedingungen und ob diese eine ausdrückliche Beschränkung auf die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für diese Kosten vorsehen.
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Schutz- und Bewegungskosten in der Gebäudeversicherung
Das Urteil konzentriert sich auf die Gebäudeversicherung und die Anerkennung von Schutz- und Bewegungskosten, die durch einen Brand entstanden sind. Nach Ansicht des Gerichts verlangen die Versicherungsbedingungen nicht, dass der Versicherungsnehmer diese Aufwendungen bereits getragen oder zumindest entsprechende Zahlungsverpflichtungen begründet haben muss. Die Notwendigkeit dieser Ausgaben wurde durch ein unabhängiges Gutachten bestätigt, das nach den Bestimmungen der Versicherung für beide Parteien verbindlich war.
Kontroverse um die Auslegung von Versicherungsbedingungen
Ein zentrales Element dieser Entscheidung ist die Interpretation der Versicherungsbedingungen. Im speziellen Fall macht die Versicherung geltend, dass die Bewegungs- und Schutzkosten nur zu erstatten seien, wenn die Kosten tatsächlich entstanden sind. Das Gericht argumentiert jedoch, dass die Verwendung des Begriffs „Aufwendungen“ in den Versicherungsbedingungen nicht explizit klarstellt, ob die Kosten bereits entstanden sein müssen oder noch ausstehen.
Rolle des Obmanngutachtens
Das Obmanngutachten spielt in diesem Fall eine wichtige Rolle. Dieses Gutachten bestätigte die Notwendigkeit der Aufwendungen und ist gemäß den Versicherungsbedingungen bindend. Die Versicherung konnte nicht nachweisen, dass die Erkenntnisse des Gutachtens offensichtlich von der tatsächlichen Sachlage abweichen, was die Voraussetzung für die Aufhebung der Bindungswirkung wäre.
Folgen für den Versicherungsnehmer und das Versicherungsunternehmen
Letztendlich bestätigte das Urteil, dass der Versicherungsnehmer berechtigt ist, eine Erstattung für die Bewegungs- und Schutzkosten zu verlangen, die im Zusammenhang mit dem Gebäudeschaden entstanden sind – unabhängig davon, ob er diese bereits getragen hat. Dies[…]