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Rechtsanwälte Kotz GbR

Bildung einer Rettungsgasse auf einer dreispurigen Landstraße

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Im Rahmen der vorliegenden Entscheidung, verhandelt und gesprochen im Juli 2020 durch das Amtsgericht Tübingen, wird der Fall eines Autofahrers beleuchtet, der wegen fahrlässigen Überholens bei unklarer Verkehrslage zu einer Geldbuße von EUR 150 verurteilt wurde. Dabei wird die Komplexität des Sachverhalts sowie die rechtlichen Aspekte des Verkehrsunfalls und die damit verbundenen Straßenverkehrsregelungen in Frage gestellt.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 16 OWi 18 Js 11514/20 >>>

Überholmanöver an der Unfallstelle
Durch einen vorausgegangenen Unfall wurde eine Straße blockiert und ein Rückstau bildete sich. Der angeklagte Autofahrer überholte jedoch trotz der unklaren Lage ein vor ihm fahrendes Fahrzeug und konnte seinen Überholvorgang nicht mehr beenden. Um Rettungs- und Abschleppfahrzeugen den Zugang zum Unfallort zu ermöglichen, wurden sämtliche Fahrer angewiesen, sich rechts einzufädeln. Der Angeklagte allerdings setzte seinen Weg auf der linken Spur fort und parkte letztlich in der Mitte der Fahrbahn, sodass Rettungsfahrzeugen die Durchfahrt verwehrt blieb.
Mangelnde Sorgfalt und verkehrsrechtliche Verstöße
Das Gericht stellte eine Fahrlässigkeit des Betroffenen fest. Laut Gericht hätte sich der Angeklagte vergegenwärtigen müssen, dass ein erfolgreiches Ende seines Überholvorgangs auf der kurvigen Straße wahrscheinlich nicht möglich ist, da auch diese Spur wegen des Unfalls blockiert sein könnte. Sorgsam agierende Fahrzeugführer hätten dies in Erwägung gezogen und auf ein Überholen verzichtet. Die Handlung des Betroffenen resultierte in einer Blockade für Rettungsfahrzeuge und einer abstrakten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Überzeugung des Gerichts und Gerichtsentscheid
In dem Gerichtsurteil wurde festgehalten, dass es in dem konkreten Fall zwei Verkehrsschilder gab, die den Unfallort kennzeichneten. Der Richter war der Auffassung, dass die Stau bildenden Fahrer die Verkehrslage richtig eingeschätzt hatten und infolgedessen ihre Autos auf der rechten Fahrspur positionierten. Der Betroffene allerdings setzte sein Überholmanöver fort und ignorierte die vorgeschriebenen Regeln. Trotz seiner Fahrlässigkeit und fahrlässigen Missachtung der Rechtsvorschriften, stand eine strafrechtliche Verurteilung nach Ansicht des Gerichts nicht im Raum.
Schlusswort zum Bußgeldverfahren
In Anbetracht der finanziellen Verhältnisse des Betroffenen sowie des Grads seiner fahrlässigen Missachtung der Ve[…]


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