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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kfz-Haftpflichtversicherung – Schäden durch Schweißarbeiten des Fahrzeugeigentümers

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Anwendungsbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Schweißarbeiten: Neue Perspektiven und Interpretationen
Im Zentrum dieses Falls steht die Frage, ob Schäden, die durch Schweißarbeiten am eigenen Fahrzeug entstehen, unter den Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung fallen. Der Sachverhalt ist komplex und berührt verschiedene Aspekte der Versicherungs- und Autofahrerwelt. Damit haben wir es hier mit einem rechtlichen Problem zu tun, das den Anwendungsbereich dieser speziellen Versicherung und das Konzept des „Gebrauchs“ eines Fahrzeugs betrifft.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 13 O 245/20  >>>

Der Geltungsbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung
Eine versicherte Person ist rechtlich berechtigt, Ansprüche aus der Kfz-Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Praktisch kann jeder Halter oder Besitzer eines Fahrzeugs, der nachweislich Eigentümer ist, vom Versicherungsschutz profitieren. Das auch bei vorgenommenen Schweißarbeiten auf dem eigenen Fahrzeug. Bei dieser Argumentation stützt sich der Versicherungsnehmer auf den Begriff des „Gebrauchs“ und seine Bedeutung in Bezug auf die Kfz-Haftpflichtversicherung, bei der die Ursächlichkeit für Schäden entscheidend ist.
Charakteristische Risiken des Fahrzeugeinsatzes
Im Kontext dieses Falles ist es unerlässlich zu betonen, dass Fahrzeugeigner ihre Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, um nicht durch den Einsatz ihres Fahrzeugs mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert zu werden. Aus dieser Perspektive wird der „Gebrauch“ eines Fahrzeugs so definiert, dass er das Interesse des Versicherten widerspiegelt, nicht durch Haftpflichtansprüche belastet zu werden. Dabei erweitert das Urteil diese Definition über den Rahmen des Straßenverkehrsgesetzes hinaus.
Fahrzeugschäden durch Reparatur- und Wartungsarbeiten
Erhebliche Arbeitsschritte wie Reparatur- und Wartungsarbeiten sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz des Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrages erfasst. Die Begründung dafür ist, dass während dieser Tätigkeiten die typischen Gefahren eines Fahrzeugs zur Geltung kommen. Insbesondere das Schweißen fällt unter diese Kategorie, da es zur Wiederherstellung des Fahrzeugs beiträgt.
Unterscheidung zwischen privaten und Fahrzeuggebundenen Risiken
Die Unterscheidung zwischen Risiken, die dem Fahrzeuggebrauch oder dem privaten Bereich zuzuordnen sind, spielt hier eine wichtige Rolle. So wird argumentiert, dass sich in diesem Fall nicht das priv[…]


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