Anhaltende Vermögensdelikte führen zur wirksamen auÃerordentlichen Kündigung
In einem bemerkenswerten Arbeitsrechtsfall (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz â Az.: 2 Sa 487/19 â Urteil vom 12.08.2020) wurde der Umfang der Verpflichtung und das Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einer harten Prüfung unterzogen. Der Hauptpunkt des Streitfalls betraf einen Arbeitnehmer, der wiederholte Eigentums- und Vermögensdelikte zu Lasten seines Arbeitgebers begangen hat, was schlieÃlich zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führte.
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Das Ausmaà der Vermögensdelikte und die erste Reaktion des Arbeitgebers
Nachdem der Arbeitgeber im Sommer 2018 erste Kenntnisse von Unterschlagungen erlangte, die sich insgesamt auf einen sechsstelligen Betrag belaufen, trat er dem Arbeitnehmer gegenüber mit einem geforderten Schuldanerkenntnis entgegen. Der Arbeitgeber zeigte damit nicht nur die Absicht, den gesamten Schaden beseitigt zu sehen, sondern unterstrich auch die Vereinbarung, dass weitere Vermögensdelikte unterbleiben sollten.
Weitere Unterschlagungen und daraus resultierende Konsequenzen
Trotz der bestehenden Vereinbarung beging der Arbeitnehmer weitere Unterschlagungen und offenbarte nicht den vollen Umfang der Schadenssumme im Schuldanerkenntnis. Der Arbeitgeber hatte die Weiterbeschäftigung und das Schuldanerkenntnis unter der Prämisse vereinbart, dass die vom Arbeitnehmer genannte Schadenssumme den gesamten Schaden widerspiegelt und keine weiteren Vermögensdelikte mehr erfolgen. Dieses wiederholte Fehlverhalten und der folglich erlittene Vertrauensbruch bildeten den Anlass für die auÃerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers.
Unzumutbarkeit der Fortführung des Arbeitsverhältnisses
Angesichts der Schwere der Vertragsverletzungen und des irreparablen Vertrauensverlustes war es für den Arbeitgeber objektiv nicht zumutbar, den Arbeitnehmer auch nur bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist weiter zu beschäftigen. Dies wurde durch die Tatsache verschärft, dass dem Arbeitgeber Vermögensschäden im sechsstelligen Bereich über den im Schuldanerkenntnis angegebenen Betrag hinaus zugefügt wurden. Die auÃerordentliche Kündigung war daher die einzige sinnvolle und rechtlich vertretbare Reaktion auf das Fehlverhalten des Arbeitnehmers.
Das Urteil und seine Auswirkungen
Aufgrund der wiederholten Vertragspflichtverletzungen wurde das ArbeitsverhÃ[…]