Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fristlose Arbeitnehmerkündigung bei Eigentums- oder Vermögensdelikten

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Anhaltende Vermögensdelikte führen zur wirksamen außerordentlichen Kündigung
In einem bemerkenswerten Arbeitsrechtsfall (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz – Az.: 2 Sa 487/19 – Urteil vom 12.08.2020) wurde der Umfang der Verpflichtung und das Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einer harten Prüfung unterzogen. Der Hauptpunkt des Streitfalls betraf einen Arbeitnehmer, der wiederholte Eigentums- und Vermögensdelikte zu Lasten seines Arbeitgebers begangen hat, was schließlich zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führte.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Sa 487/19 >>>

Das Ausmaß der Vermögensdelikte und die erste Reaktion des Arbeitgebers
Nachdem der Arbeitgeber im Sommer 2018 erste Kenntnisse von Unterschlagungen erlangte, die sich insgesamt auf einen sechsstelligen Betrag belaufen, trat er dem Arbeitnehmer gegenüber mit einem geforderten Schuldanerkenntnis entgegen. Der Arbeitgeber zeigte damit nicht nur die Absicht, den gesamten Schaden beseitigt zu sehen, sondern unterstrich auch die Vereinbarung, dass weitere Vermögensdelikte unterbleiben sollten.
Weitere Unterschlagungen und daraus resultierende Konsequenzen
Trotz der bestehenden Vereinbarung beging der Arbeitnehmer weitere Unterschlagungen und offenbarte nicht den vollen Umfang der Schadenssumme im Schuldanerkenntnis. Der Arbeitgeber hatte die Weiterbeschäftigung und das Schuldanerkenntnis unter der Prämisse vereinbart, dass die vom Arbeitnehmer genannte Schadenssumme den gesamten Schaden widerspiegelt und keine weiteren Vermögensdelikte mehr erfolgen. Dieses wiederholte Fehlverhalten und der folglich erlittene Vertrauensbruch bildeten den Anlass für die außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers.
Unzumutbarkeit der Fortführung des Arbeitsverhältnisses
Angesichts der Schwere der Vertragsverletzungen und des irreparablen Vertrauensverlustes war es für den Arbeitgeber objektiv nicht zumutbar, den Arbeitnehmer auch nur bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist weiter zu beschäftigen. Dies wurde durch die Tatsache verschärft, dass dem Arbeitgeber Vermögensschäden im sechsstelligen Bereich über den im Schuldanerkenntnis angegebenen Betrag hinaus zugefügt wurden. Die außerordentliche Kündigung war daher die einzige sinnvolle und rechtlich vertretbare Reaktion auf das Fehlverhalten des Arbeitnehmers.
Das Urteil und seine Auswirkungen
Aufgrund der wiederholten Vertragspflichtverletzungen wurde das ArbeitsverhÃ[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv